Zweite Runde gestartet

Registrierung zur zweiten Programmrunde ist bis zum 21. April, 18.00 Uhr möglich

Investitionsprogramm Landwirtschaft: Zweite Runde gestartet

Die bisherige Lieferfrist für vom Investitionsprogramm geförderte Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft ist vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021 verlängert.

Das „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ der Bundesregierung ist vorzeitig und mit angepassten Förderbedingungen in eine weitere Runde gestartet. Laut den Ressortangaben können im Programm jetzt auch neu gegründete Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) gefördert werden. Damit solle eine gemeinschaftliche Maschinennutzung erleichtert werden. Die Höchstfördersumme für förderfähige Investitionen in der Programmlaufzeit von 2021 bis 2024 betrage 1 Mio Euro je Zuwendungsempfänger. Für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion liege die Höchstfördersumme bei 250.000 Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben, für gewerbliche Unternehmen bei 100.000 Euro.

Daneben wurde die Positivliste gemäß den Angaben des Ministeriums ergänzt:

  • Kleinere mit moderner Technik ausgestattete Pflanzenschutzgeräte mit maximal 18 m Arbeitsbreite und max. 1.800 Liter Behältergröße.

  • Die Möglichkeit der Nachrüstung mit GPS-Grundausstattung, auch für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und bei der mechanischen Unkrautbekämpfung.

  • Bei Maschinen zur Gülleseparierung entfällt die Begrenzung auf bestimmte Techniken.
    Diese zusätzlichen Maschinen müssen von den Herstellern zur Aufnahme auf die Positivliste gemeldet und danach entsprechend geprüft werden. Die Neuerungen werden sich entsprechend zeitversetzt auf der Positivliste wiederfinden.

Aufgrund der Lieferengpässe der Landmaschinenhersteller in diesem Jahr wurde die bisherige Lieferfrist für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft dem Ressort zufolge vom 31. Oktober auf den 1. Dezember 2021 verlängert.

Die Registrierung zur zweiten Programmrunde ist laut dem Ministerium bis zum 21. April, 18.00 Uhr auf dem Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter foerderportal.rentenbank.de/anmeldung möglich. Alle Registrierten würden zur Teilnahme an einem „Interessenbekundungsverfahren“ eingeladen. In dessen Rahmen werde abgefragt, wann und in welchem Förderbereich eine Investition geplant sei und wie hoch die Kosten voraussichtlich seien. Im Anschluss würden alle Interessenbekundungen je Förderbereich per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht, anhand derer die Unternehmen sukzessive zur Antragstellung eingeladen würden. 


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