Bauernmilliarde: Güllefasswagen fallen raus

Förderkategorien für nächste Tranche werden verändert – Nächste Runde startet am 18. Juli – Um Chancengleichheit zu gewährleisten, verlieren alte Interessenbekundungen ihre Gültigkeit

Investitionsprogramm Landwirtschaft: Bauernmilliarde: Güllefasswagen fallen raus

Güllefasswagen fallen aus der Förderung des Investitionsprogramms heraus.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Änderungen an der Richtlinie zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft vorgenommen. Die Anschaffung von Gülletankwagen werde künftig nicht mehr förderfähig sein, teilte das Agrarressort am Freitag letzter Woche in Berlin mit. Ausschlaggebend für diese Anpassung sei eine umfassende Auswertung zur bisherigen Inanspruchnahme der Förderung. Im Ergebnis sei deutlich geworden, dass das Programm positiv angenommen werde und die Förderung auf Klima-, Natur- und Umweltschutz ausgerichtet sei. Einzige Ausnahme bei der insgesamt positiven Bewertung der Fördereffizienz sei die bisher optionale Mitförderung von Gülletankwagen mit einem Aufbringsystem gewesen. Daher werde die Förderung für die Anschaffung von Gülletankwagen über das Programm eingestellt.

Die Einzelförderung der Aufbringsysteme für flüssige Wirtschaftsdünger bleibe jedoch bestehen, da diese eine hohe Fördereffizienz aufwiesen und erheblich zur Verbesserung der exakten Nährstoffverteilung und der Minderung von Ammoniakemissionen beitrügen, erklärte das Ministerium. Durch die Herausnahme der Tankwagen stünden künftig mehr Mittel für die verbleibenden Kategorien zur Verfügung. Damit könnten auch mehr Antragsteller am Programm teilhaben.

Derweil gab die Landwirtschaftliche Rentenbank bekannt, dass für das Investitionsprogramm Landwirtschaft ein neues Interessenbekundungsverfahren startet. Vom 18. Juli bis zum 27. Juli 2022 könnten über ihr Förderportal die Interessenbekundungen abgegeben werden. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, verlören die Interessenbekundungen aus dem April 2021 ihre Gültigkeit. Es müssten daher alle an einer Förderung interessierten Unternehmen an der neuen Interessenbekundung teilnehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Rentenbank zufolge eine Registrierung in ihrem Förderportal unter https://lw-foerderportal.rentenbank.de.

Neu in dieser Antragsrunde ist laut dem Kreditinstitut, dass in der Kategorie „Anlagen und Bauten zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern“ die Frist für die Erstellung des Zuschussantrags im Förderportal auf 120 Tage verlängert worden ist. Grund dafür sei, dass die Verfahren der erforderlichen Baugenehmigung häufig sehr zeitintensiv seien. In den übrigen Kategorien – „Maschinen der Außenwirtschaft“ und „Separationsanlagen“ – bleibe die Frist von 30 Tagen bestehen. Im Rahmen des Investitionsprogramms Landwirtschaft stehen bis 2024 jährlich rund 200 Mio. Euro zur Verfügung. Im vergangenen Jahr wurden gemäß Ministeriumsangaben fast 10.000 Investitionen gefördert. 


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