Run auf das Investitions- und Zukunftsprogramm

Vorgesehene Fördermittel für Maschinenanschaffungen bereits am ersten Tag ausgeschöpft – Klöckner kündigt Vorziehen von zweiter Tranche an

Investitionshilfen: Run auf das Investitions- und Zukunftsprogramm

Aktuell (22.01.2021) befindet sich dieser Hinweis auf der Internetseite der Rentenbank: „Die Antragstellung ist bis voraussichtlich Anfang März 2021 ausgesetzt. Die Registrierung im Onlineportal bleibt weiterhin möglich.“

Das vom Bundeslandwirtschaftsministerium aufgelegte Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft stößt auf enorme Resonanz. Zum Auftakt des Förderprogramms am 11. Januar überstiegen die bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank eingegangenen Anträge auf Zuschüsse zum Maschinenkauf bereits nach wenigen Stunden die für das erste Halbjahr vorgesehenen Fördermittel. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kündigte daraufhin an, die Bereitstellung von Mitteln aus dem Investitionsprogramm vorzuziehen, die ursprünglich erst für das zweite Halbjahr vorgesehen waren.

In drei Plafonds

Das Investitionsprogramm basiert auf der sogenannten „Bauernmilliarde“, die die Koalition vor knapp einem Jahr insbesondere zur finanziellen Unterstützung der Landwirte bei der Anpassung an die strengeren Vorgaben der neuen Düngeverordnung bewilligt hatte. Letztlich stellt der Bund bis zum Jahr 2024 insgesamt 816 Mio. Euro an Zuschüssen für eine umwelt- und klimaschonende Landwirtschaft bereit. Die Mittel sollen nach Angaben der mit der Umsetzung betrauten Landwirtschaftlichen Rentenbank halbjährlich in drei Plafonds ausgereicht werden.

Demnach standen im ersten Halbjahr dieses Jahres für Maschinen ursprünglich 72,5 Mio. Euro zu Verfügung, die nunmehr bereits ausgeschöpft sind. 26 Mio. Euro sind im ersten Halbjahr zur Förderung einer Erweiterung von Lagerstättenerweiterungen für Wirtschaftsdünger vorgesehen sowie fünf Mio. Euro für die Gülleseparierung.

Die Rentenbank sagte zu, dass eingegangene, förderfähige Anträge, die aufgrund ausgeschöpfter Bundesmittel innerhalb eines Halbjahres nicht zum Zuge gekommen seien, in den kommenden Halbjahren in der Reihenfolge ihres Eingangs vorrangig berücksichtigt würden. Dies gelte, solange Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung stünden.


Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen