Neues „Förderprogramm Landwirtschaft“ startet am 11. Januar

Bis zu 40 Prozent der Investitionssumme förderfähig – Maximal 500.000 Euro Zuwendung – Auch Lohnunternehmen können profitieren

Investitionshilfen: Neues „Förderprogramm Landwirtschaft“ startet am 11. Januar

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner stellt das neue Investitionsprogramm vor: „Wir stärken die Power unserer Landwirte, die unsere Lebensmittel immer nachhaltiger produzieren wollen.“

Ab dem 11. Januar können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Online-Anträge auf Investitionszuschüsse im Rahmen des neuen „Förderprogramms Landwirtschaft“ gestellt werden. Das hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner jetzt angekündigt. Sie erhofft sich durch das Programm einen „Technikschub“ in der Außenwirtschaft und bei der Gülleausbringung.

Das neue Förderprogramm ist mit insgesamt 816 Mio. Euro ausgestattet und läuft über vier Jahre. Förderfähig sind nach Angaben der Rentenbank Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik. Das können Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sein, aber auch bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern oder Anlagen zur Gülleseparation. Weitere 44 Mio. Euro sollen für Projekte zur Erprobung digitaler Technik auf dem Acker zur Verfügung gestellt werden. Mit den restlichen 140 Mio. Euro sollen zusätzliche Maßnahmen zum Insektenschutz innerhalb der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert werden.

Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 Euro. Insgesamt darf der Zuschuss 40 % der Investitionssumme beziehungsweise maximal 500.000 Euro je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10 % der Investitionssumme oder maximal 200.000 Euro je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen im Geltungszeitraum der Richtlinie nicht überschreiten. Die übrigen 60 % müssen über einen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziert werden. Mehrfachanträge innerhalb der vier Jahre Laufzeit sind bis zur Investitionsobergrenze von zwei Mio. Euro pro Landwirt möglich. Die Rentenbank weist ausdrücklich darauf hin, dass vor dem Stichtag 11. Januar eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden. So soll Chancengleichheit unter allen Antragsstellern gewahrt werden, sollte es einen Ansturm auf die Zuschüsse des Bundes geben. Investiert werden darf erst dann, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

Für den Sprecher des Vorstands der Rentenbank, Dr. Horst Reinhardt, ist das neue Förderprogramm ein wichtiges Signal an die Landwirte, dass der Bund gesellschaftlich gewünschte Anpassungsprozesse begleitet und notwendige Investitionen in eine ressourcen- und klimaschonende Landwirtschaft fördert. Beim Deutschen Bauernverband (DBV) ist man zuversichtlich, dass die Landwirte die Mittel auch abrufen werden. „Tierhalter, die ihre Betriebe weiterführen wollen, werden die Chance nutzen“, so DBV-Präsident Joachim Rukwied in einer ersten Reaktion.


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