Um die Ausgasung von Stickstoff und damit die Nährstoffverluste einzuschränken, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Gülle, flüssige Gärreste („Biogasgülle“) und Hühnertrockenkot auf nicht mit Kulturpflanzen bewachsenen Flächen spätestens eine Stunde nach dem Ausbringen in den Boden eingearbeitet sein müssen.
Die Einarbeitung kann mit verschiedenen Bodenbearbeitungsgeräten durchgeführt werden. Es gibt allerdings auch Gülleverteilgeräte, die die Gülle schon direkt beim Ausbringen in den Boden bringen. Werden solche (Injektor-) Geräte verwendet, muss nicht extra nachbearbeitet werden. Laut Düngeverordnung müssen auf bestelltem Ackerland seit Februar 2020 flüssige organische Düngemittel streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Für Grünland gilt diese Regelung dann ab Februar 2025. Bis dahin müssen auch Fasswagen, die eine bodennahe Ausbringung in Streifen noch nicht ermöglichen, entsprechend nachgerüstet werden.
Wir sprachen zu dem Thema mit Dr. Stefan Kotte, geschäftsführender Gesellschafter der Kotte Landtechnik GmbH & Co. KG, mit der Marke garant einer der führenden deutschen Hersteller von Gülletechnik.

© Kotte Landtechnik
Herr Dr. Kotte, nach der Bauernmilliarde und Hochkonjunktur mit langen Bestellzeiten: Wie ist aktuell die konjunkturelle Situation in der Gülletechnik?
Das Ende der Förderung durch die sogenannte Bauernmilliarde sehen wir nicht als problematisch an. Letztlich wurden durch die Ausschreibungstermine extreme politische Konjunkturzyklen hervorgerufen, die uns insbesondere in der Zeit von Materialknappheit und Lieferkettenproblemen vor große Herausforderungen gestellt haben. Die konjunkturelle Situation hat sich in den letzten sechs Monaten deutlich beruhigt. Wir sehen allerdings aktuell – auch vor dem Hintergrund der Fristen der Düngeverordnung im Jahr 2025 – eine Belebung des Marktes.
Der Termin für die Nachrüstung von Güllefässern, die auf Grünland eingesetzt werden, ist nur noch knapp acht Monate entfernt. Wie bewusst ist Ihrer Meinung nach dieses Datum bei Ihren Vertriebspartnern und den Landwirten?
Wir haben in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Wochen und Monaten immer wieder unsere Kunden und Vertriebspartner im Hinblick auf den Stichtag der Düngeverordnung sensibilisiert. Zahlreiche Kunden haben sich sehr proaktiv verhalten und düngerechtskonforme Technik gekauft. Sicherlich gibt es aber noch zahlreiche Kunden, die eine Investitionsentscheidung treffen müssen.
Wie hoch ist Ihrer Einschätzung nach die Zahl der umrüstfähigen Fässer? Wo sehen Sie die technischen Lösungsmöglichkeiten im Bestand?
Meiner Meinung nach gibt es noch zahlreiche Güllewagen im Markt, die ausschließlich mit einem Prallverteiler betrieben werden und bei denen eine Nachrüstung einer entsprechenden Applikationstechnik entweder wirtschaftlich nicht sinnvoll oder technisch nicht möglich ist. Wir haben unsere Fahrzeuge stets mit einer Vorbereitung für die Nachrüstung einer höherwertigen Applikationstechnik ausgestattet. Ich möchte sehr deutlich darauf hinweisen, dass die Frage, ob ein Güllewagen mit einer höherwertigen Applikationstechnik nachgerüstet werden kann, aufgrund der hohen Komplexität nur im Einzelfall beantwortet werden kann. Insbesondere die veränderte Lastverteilung mit den Auswirkungen auf die Stützlast (Gefahr der negativen Stützlast) ist zu berücksichtigen. Nicht zuletzt sollte klar geregelt sein, wer haftungsrechtlich die Verantwortung der Kombination Güllewagen mit nachgerüsteter Applikationstechnik übernimmt.
Bei welchen Fässern ist eine Nachrüstung noch wirtschaftlich sinnvoll? Sollte der Handel hier offensiv auf die Kunden eingehen?
Eine pauschale Aussage, bei welchen Fässern eine Nachrüstung wirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht, ist schwer möglich. Hier muss wie bei der technischen Beurteilung jeder Einzelfall betrachtet werden. Gleichwohl wird eine Nachrüstung bei Güllewagen, die circa 15-20 Jahre alt sind, in den meisten Fällen ökonomisch nicht mehr sinnvoll sein. Der Handel sollte proaktiv auf die Kunden zugehen, da es absehbar zu längeren Lieferzeiten kommen wird.
Wie ist denn der zeitliche Vorlauf? Welche Lieferzeiten sind für die Landwirte und Lohnunternehmen zu erwarten?
Derzeit haben wir eine Lieferzeit von circa sechs Monaten. Wir erwarten, dass in den nächsten Wochen und Monaten zahlreiche Kunden ihre Investitionsentscheidung treffen und es zu längeren Lieferzeiten kommt. Wir bereiten unsere Produktion auf diese Situation vor und sind sehr optimistisch, dass wir unsere Kunden vollumfänglich mit unserem breiten Gülletechnik-Portfolio bedienen können.
Die Fragen stellte Bernd Pawelzik.















