DIHK gegen Verlängerung

EU-Restrukturierungsrichtlinie würde besser wirken

Die Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, die Unternehmen hierzulande noch bis März 2021 von der Insolvenzantragspflicht zu befreien, hält der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nicht für richtig.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung im Zuge des Corona-Krisenpakets die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bis September 2020 vorgesehen, um pandemiebedingt überschuldeten Betrieben mehr Zeit für Sanierungsbemühungen zu verschaffen.

Eine Verlängerung dieser Frist würde nach Einschätzung von DIHK-Präsident Eric Schweitzer „einseitig zulasten der Gläubiger gehen und damit weitere Unternehmen gefährden“.

Stattdessen sei kurzfristig eine Reform des Insolvenzrechts erforderlich: „Ein Teil der insolvenzgefährdeten Unternehmen könnte mit rechtzeitigen Sanierungsmaßnahmen gerettet werden“, betont Schweitzer. Und das sind viele: Nach aktuellen DIHK-Umfragen sehen sich derzeit zehn Prozent der deutschen Betriebe von einer Insolvenz bedroht.

Um hier vorzubeugen, bedarf es Schweitzer zufolge „neuer Verfahren außerhalb der klassischen Insolvenz“. Als eine wichtige Option nennt er eine rasche Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie.

Hierfür könnte die EU-Richtlinie, die eigentlich erst bis Juli 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, eine wichtige Hilfestellung leisten. Sie beinhaltet insbesondere ein gesetzlich angeordnetes Stillhalteabkommen der Gläubiger, in dem Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ausgesetzt werden.


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