Antragspflicht bis zum 30. September ausgesetzt

Voraussetzung ist, dass die Zahlungsunfähigkeit auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist

Das Bundesjustizministerium teilte am 30. März mit, dass eine gesetzliche Regelung zur Insolvenzantragspflicht in Kraft getreten ist. Es geht darum, Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Es soll verhindert werden, dass Unternehmen nur deswegen einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen.

Bislang, so der Mannheimer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Rainer-Manfred Althaus von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, kann ein Unternehmen mit der Stellung des Insolvenzantrags nur bis zu drei Wochen warten, wenn begründete Aussicht auf einen Zufluss ausreichender finanzieller Mittel besteht.

Die Bundesregierung hat eine Reihe von Instrumenten zur Stützung der Liquidität von Unternehmen bereitgestellt. Das setzt die Stellung von Anträgen durch Unternehmen und deren Bearbeitung durch die notwendigen Stellen und Behörden voraus. Bis die Gelder ausgezahlt werden, kann es aber schnell einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Das Justizministerium will nun verhindern, dass ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss, nur weil eine schnellere Bearbeitung aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht möglich ist.

Das Justizministerium hat daher die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Das gilt aber keineswegs pauschal. Vielmehr ist Voraussetzung, dass der Insolvenzgrund auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Weiterhin ist erforderlich, dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungen begründete Aussichten auf die Sanierung bestehen. Entscheidend ist also nicht nur, dass Geld kommt, sondern auch dass bei objektiver Betrachtung unter betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten die weitere Existenz des Unternehmens gewährleistet ist.


Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen