Forderung abgelehnt
Regierung für Verjährung von Rechten an Immobilien nach zehn Jahren
Die Bundesregierung hat die Forderung des Bundesrates, Ansprüche auf Rechte an Häusern und Grundstücken erst nach 30 Jahren verjähren zu lassen, zurückgewiesen. Sie hält an ihrem Vorschlag von zehn Jahren fest.
Die Länderkammer hatte in ihrer ...
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