Grünes Licht für Kleinbeihilfe

45 Mio. Euro für die Betriebe, die keine Anpassungshilfe bekommen

Nach dem Anlaufen der Auszahlung der Anpassungsbeihilfe für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ist nun auch der Weg für den zweiten Baustein des insgesamt 180 Mio. Euro umfassenden Hilfspakets frei. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt mitteilte, wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) alle berechtigten Betriebe anschreiben und informieren, wie und wo die sogenannte Kleinbeihilfe beantragt werden kann.

Die Kleinbeihilfe sollen die Betriebe in Anspruch nehmen können, für die die bereits begonnene Anpassungsbeihilfe nicht greift. Anders als die Anpassungsbeihilfe muss die Kleinbeihilfe bei der BLE beantragt werden, die auch die Auszahlung vornimmt. Anträge können in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober gestellt werden. Für diese Maßnahme stehen rund 45 Mio. Euro zur Verfügung.

Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfeprogramm Betriebe aus den Sektoren Freilandgemüsebau und Obstbau, Weinbau und Hopfen sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Zusätzlich ist im Kleinbeihilfeprogramm der Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion einbezogen.

Von der Kleinbeihilfe profitieren nur diejenigen Betriebszweige, für die die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft neben dem Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger sowie Betriebe bis unter zehn Hektar Ackerfläche. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- oder Tierzahlen eines Betriebs. Damit möglichst viele Höfe profitieren können, ist auch die Kleinbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.


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