Strafzölle gelten auch für US-Landmaschinen

Strafabgaben in Höhe von 25 Prozent auf amerikanische Traktoren sollen ab sofort erhoben werden

Nachdem ein weiterer Einigungsversuch der Europäischen Kommission mit der gegenwärtigen Administration der Vereinigten Staaten zur Beilegung des Subventionsstreits rund um die Flugzeugbauer Boeing und Airbus gescheitert ist, wird die EU nun Strafzölle auf US-Waren erheben, darunter auch auf Agrarprodukte. Wie die Brüsseler Behörde jetzt mitteilte, haben die Mitgliedstaaten einem entsprechenden Verordnungsvorschlag grünes Licht erteilt. Erhoben werden sollen die Zölle ab sofort. Dem Vernehmen nach sollen die EU-Strafzölle in Höhe von 25 Prozent auch für amerikanische Traktoren gelten.

Einem Urteil der Welthandelsorganisation (WTO) von Mitte Oktober zufolge darf die Europäische Union bis zu rund 3,4 Mrd. Euro an Strafzöllen auf Einfuhren aus den USA erheben. Diese Zölle dürfen als Ausgleich für die von der Genfer Organisation offiziell als „unzulässig“ eingestuften US-Subventionen für den Flugzeughersteller Boeing erhoben werden.

Ausgleich für europäische Subventionierung

Im Oktober vorigen Jahres hatte die WTO die USA bereits dazu berechtigt, als Ausgleich für die europäische Subventionierung von Airbus Sonderabgaben auf EU-Waren im Wert von fast sieben Mrd. Euro jährlich zu erheben. Unmittelbar danach erließ Washington Strafabgaben unter anderem auf Schweinefleisch sowie Milchprodukte und Wein.


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