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Fachkenntnis, Neutralität und Genauigkeit

Rico Schmidt ist Sachverständiger für Forst-, Land-, Bau- und Kommunaltechnik – Teil 1

Gutachten: Fachkenntnis, Neutralität  und Genauigkeit

Drohnenaufnahme eines ausgebrannten Harvesters.

Von Julian Haase

Aktualisiert am

Wenn Rico Schmidt aus Kölln-Reisiek im Kreis Pinneberg (Schleswig-Holstein) von Gerichten, Versicherungen oder Unternehmern beauftragt wird, einen Schaden in Augenschein zu nehmen, geht es um mehr als einen fachkundigen Blick für technische Details. Als Sachverständiger für Forst-, Land-, Bau- und Kommunaltechnik ist der gelernte Land- und Baumaschinenmechanikermeister nicht selten als Vermittler, Vertrauensperson und auch als Schlichter gefragt. In zwei Teilen stellen wir die Arbeit des Sachverständigen vor.

Wird etwa eine Unfallrekonstruktion noch am Ort des Geschehens notwendig, muss es schnell gehen: „Bei mir läuft es dann wie bei der Feuerwehr: Ich werde gerufen und fahre direkt los“, sagt Rico Schmidt, den es im Anschluss an die Lehre in die Land- und Forstwirtschaft gezogen hat und der mehr als zehn Jahre in verschiedenen Lohnunternehmen tätig war, zuletzt als Geschäftsführer. Es folgte ein Lehrgang zum Kfz-Sachverständigen, um das Grundkonstrukt der Gutachtertätigkeit für das richtige Vorgehen und Verhalten, das Rechtswesen oder die Honorarabwicklung nachzuvollziehen.

Auf dem langen Weg zum Sachverständigen war für ihn viel Eigeninitiative nötig: „Für diese Spezialisierung gibt es keine Lehrgänge oder normierte Grundausbildung“, erklärt er. Für die Vereidigung als Gutachter musste der 36-Jährige Praxisjahre nachweisen und Gutachten einreichen. Während es im Kfz-Bereich feste Vorgehensweisen und Kalkulationen gibt, da sich die Beschaffenheit der Fahrzeuge sehr ähnelt, sind in dem speziellen Bereich von Rico Schmidt die Unterschiede riesig: Der zweifache Vater begutachtet etwa ausgebrannte Harvester, vom Silo gekippte Ladewagen, verunfallte Traktorengespanne, durch die Arbeit beschädigte Buschhacker oder er rekonstruiert Arbeitsunfälle, die mit der Motorsäge entstanden sind.

Gutachten: Fachkenntnis, Neutralität  und Genauigkeit

Exaktes Vorgehen und Dokumentieren sind für Rico Schmidt bei der Arbeit unerlässlich.

Beauftragt wird er von Versicherern, Gerichten und Staatsanwaltschaften, Lohn- und Bauunternehmen, Forstbetrieben, kommunalen Servicebetrieben, landwirtschaftlichen Unternehmern, Privatpersonen oder auch der Polizei oder Unternehmen zur Unfallrekonstruierung. Zu Schmidts Tätigkeiten zählen Beweissicherungsgutachten, Kasko- und Maschinenbruchgutachten, Haftpflichtgutachten, Wertgutachten, Parteigutachten, Schadengutachten oder auch An- und Verkaufsgutachten. „Jeder Schaden entsteht individuell“, sagt Schmidt. Kurios seien höchstens manche Geschichten, die der Sachverständige zum Hergang zu hören bekommt.

Nur wenige Gutachter in diesem Bereich

Vor allem der Anfang auf dem Weg zum Sachverständigen sei dabei schwierig gewesen, sagt Schmidt, da es nur wenige Erfahrungen in dem Bereich gebe und Ratschläge aus der Kfz-Gutachterbranche nicht ohne weiteres auf die Arbeit mit Forst-, Land- und Baumaschinen zu übertragen seien: „Die Landtechnik ist so komplex geworden, dass eine Begutachtung aufgrund der verbauten sehr unterschiedlichen Technik enorm aufwendig geworden ist.“ Um über die Weiterentwicklung von Maschinen informiert zu sein, arbeitet Schmidt mit den Herstellern zusammen, die sich „mal mehr und mal weniger offen“ zeigten. Vor allem familiengeführte Unternehmen seien hier eher kooperativ.

Gutachten: Fachkenntnis, Neutralität  und Genauigkeit

Zur Ausrüstung zählen umfangreiche Messtechnik, Wärmebild- und Endoskopkamera, Drohne oder auch Entfernungsmesser.

Schlüsselereignis in der Werkstatt

Ausschlaggebend für Schmidts Werdegang war ein Erlebnis in einer Werkstatt, in der zur Begutachtung eines Häckslers ein Flugzeugsachverständiger der Versicherung erschienen sei, der sich zwar mit Cessnas auskannte, aber nicht wusste, wozu ein Häcksler Verwendung findet. „Hier gab es also ganz offensichtlichen Bedarf in diesem Bereich“, hebt Schmidt, seit Kindheitstagen von Forst- und Landtechnik fasziniert, hervor.

Ein weiteres denkwürdiges Ereignis erlebte er als Geschäftsführer eines Lohnunternehmens, als der Versicherungssachverständige nach Fremdeintrag in einen Maishäcksler gesagt habe, Schmidt könne ihm auch „eine Waschmaschine und einen Trockner dazustellen“ – er würde dies mit aufschreiben. Schmidts Erklärungen zum Hergang habe der Gutachter damals nur hinnehmen und die Sache nicht selbst beurteilen können. „Worauf soll sich dabei eine Kalkulation für die Reparatur stützen?“, fragt Schmidt. Stehe der Ersatz von Bauteilen im Reparaturauftrag, müsse der Gutachter dies auch begründen können. Aufgeschrieben wird von ihm daher nur das, was er vertreten und begründen kann – das gefalle nicht jedem. „Jedes noch so kleine Schadensgutachten schreibe ich so, dass es auch vor Gericht immer Bestand hat“, betont er.

Aus einem Gerechtigkeitssinn und dem Gedanken der Herausforderung hat sich Schmidt dann endgültig für eine Gutachtertätigkeit entschieden: „Eine Versicherung ist eine Art Sozialsystem. Am Ende des Tages bezahlen es alle durch steigende Beiträge mit oder wundern sich, warum die Maschinenbruchversicherung so exorbitant teuer geworden ist“, unterstreicht er.

Technik wie in einem Servicewagen

Für seine Arbeit greift der Sachverständige vor Ort auf ein umfangreiches Equipment zurück: „Oft denken die Kunden, jetzt kommt ein Monteur mit Servicewagen“, sagt Schmidt, der, wenn es notwendig ist, auch im Wald oder auf dem Feld eine Maschine auseinanderbaut, soweit es nötig ist, um an eine Ursache zu gelangen. „Wenn es notwendig ist, das Öl aus einer Maschine abzulassen, um darin Rückstände von Metallspänen zu finden, muss ich es ablassen“, schildert Schmidt. Im Gegensatz zu den Kfz-Sachverständigen, die zumeist in gut beleuchteten Werkstätten und unter Hebebühnen arbeiten, muss Schmidt mit den Bedingungen draußen klarkommen.

Gutachten: Fachkenntnis, Neutralität  und Genauigkeit

Mit der Wärmebildkamera erkennt Schmidt Temperaturunterschiede einzelner Bauteile – so wie an diesem Teleskoplader beispielhaft dargestellt.

Zu seiner Ausrüstung zählen daher neben der Fotokamera auch Messtechnik, Endoskop, Wärmebildkamera, Entfernungsmesser, Drohne, Leitern und jede Menge Beleuchtungstechnik. Im Wald oder auf dem Feld ist dabei ein ausgeprägtes Improvisationsvermögen gefragt. Müssen ganze Baugruppen entfernt werden, lässt Schmidt nötigenfalls schweres Gerät anrücken, um zum Ziel zu kommen.

Damit seine Expertise nicht von Anwälten der Gegenseite infrage gestellt wird, muss Schmidt durch jährliche Fortbildungsstunden nachweisen, immer auf dem Laufenden zu sein. Ein Problem bestehe darin, dass der Begriff des Sachverständigen rechtlich nicht geschützt sei. Ist man wie Schmidt im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen Verband (DGuSV) organisiert, werde dort genau hingesehen, welche Qualifikation man vorweisen könne. „Für einen gegnerischen Anwalt ist eine mangelnde Qualifizierung ein gefundenes Fressen, um die Substanz eines Gutachtens vor Gericht anzuzweifeln“, erklärt Schmidt. „Vor Gericht wird regelmäßig von der gegnerischen Partei versucht, mein Gutachten und meine Person oder meine Gewichtung auszuhebeln, oder es wird direkt mit Besuch vom Anwalt gedroht“, schildert er.

Vor Gericht könne es bisweilen sehr persönlich werden, etwa wenn die Gegenseite versuche, Schmidt aus der Reserve zu locken und ihn von der Sachebene abweichen zu lassen. Versuchte Einflussnahmen oder Drohungen lassen den Sachverständigen mittlerweile jedoch kalt: „Bei dem, was ich tue, sitze ich inzwischen fest im Sattel und kann meine Einschätzungen vor Gericht immer begründen. Solange ich das kann, gibt es auch keinen Spielraum für eine Beeinflussung.“

Exaktes Arbeiten unerlässlich

Verwende Schmidt beispielsweise eine veraltete DIN oder zitiere aus einem Fachbuch nicht aus der aktuellsten Ausgabe, könnten dies bereits Punkte sein, die das Gutachten hinfällig werden lassen. Bei Gerichtsgutachten gebe es genaue Vorgaben zu Schriftform, -größe und -farbe. Bei Fehlern werde das Gutachten unter Umständen nicht anerkannt. „Dann bleibe ich auf meinen Kosten sitzen.“ Im Auftrag von Gerichten gebe es auch Gutachten, in denen Schmidt ausdrücklich nur einen bestimmten Fragenkatalog zu beantworten habe – ob diese Fragen für ihn zielführend seien, spiele dabei keine Rolle. In diesem Fall sei auch der Kostenrahmen vorgeben. Schmidt muss dann entscheiden, ob er annimmt oder nicht – oder aber begründen, warum ein größerer Kostenaufwand entsteht und gerechtfertigt ist.

Manche Unfälle werden zur Rekonstruktion auf Versuchsfeldern mit ähnlichen Fahrzeugen über Geschwindigkeitsschlitten nachgestellt, mit hochauflösenden Kameras festgehalten und vermessen, was einen hohen Aufwand bedeutet. „Den zeitlichen Aufwand kann man meistens nicht vorhersagen. Da gibt es sehr große Unterschiede“, erläutert Schmidt. Dies wirke sich natürlich auch auf die Kosten eines Gutachtens aus. Oftmals stellten sich die Dinge vor Ort anders dar als am Telefon geschildert: „Mitunter geht es dann um ganz neue Thematiken, die den Fall plötzlich groß werden lassen.“ In der reinen Bearbeitung aber benötige ein klassisches Schadensgutachten zur Besichtigung vor Ort etwa einen halben und am Computer zur Bearbeitung rund einen Tag.

Nicht jede Anfrage nach einem Gutachten sei jedoch zielführend, sagt Rico Schmidt und ergänzt: „Es gibt nur dann ein Gutachten, wenn es einen Mehrwert hat und der Auftraggeber es auch nutzen kann. Ob es ein Anwalt dann schafft, dieses Gutachten im Verfahren so gewichtig einzubringen, dass es letztlich Erfolg einbringt, liegt nicht mehr in meiner Hand.“

Den zweiten Teil lesen Sie in der nächsten Ausgabe des eilboten.


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