Personalanzeigen nun mit drei Geschlechtern

Vielleicht haben Sie in den letzten Monaten schon Stellenausschreibungen gesehen, die „Mitarbeiter (m, w, d)“ oder auch „Mitarbeiter – männlich, weiblich, divers“ suchten. Diese Kollegen haben die Gesetzesänderung, die seit dem 1. Januar 2019 gilt, schon umgesetzt. „Divers“ ist die offizielle Bezeichnung für transsexuelle Personen. Um nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Konflikt zu kommen, muss Verschiedenes angepasst werden: u.a. die Stellenanzeigen, die Bewerbungsformulare und Personalbögen. Rechtssicher dürfte das passive Formulieren sein, also bspw. statt Leiter/-in für die Buchhaltung eine Leitung für die Buchhaltung suchen. Auch sollten Sie die Nutzung der Sozialräume und das Tragen von geschlechtsspezifischer Dienstkleidung diesem Personenkreis freistellen.

Ein weiteres Feld, auf dem Unsicherheit produziert wird und die Klagegefahr steigt.


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