EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat die für ein Jahr geplante Aussetzung der Stilllegungs- und Fruchtwechselpflicht bestätigt. Der Pole rechtfertigte via Twitter die Entscheidung damit, dass das globale Lebensmittelsystem aufgrund der illegalen Aggression Russlands gegen die Ukraine mit wachsenden Unsicherheiten konfrontiert sei. Außerdem sei nach den jüngsten, kurzfristigen Prognosen mit einem Rückgang der Nahrungsmittelerzeugung in Europa aufgrund der lang anhaltenden Hitze- und Dürreperioden zu rechnen.
Wie aus Kommissionskreisen zu erfahren war, soll der Entwurf einer Durchführungsverordnung zum Aussetzen der Stilllegungs- und Fruchtwechselpflicht beim Treffen des Kollegiums der Kommissare diese Woche angenommen werden. Die beiden Konditionalitätsregelungen zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) 7 und 8 sollen für ein Jahr keine Anwendung finden. Sie sind Teil der ab dem kommenden Jahr geltenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Nach Darstellung der Kommission können EU-weit durch den Verzicht auf eine Flächenstilllegung von vier Prozent rund 1,5 Mio. Hektar zusätzlich in die Produktion von Feldfrüchten genommen werden. Allerdings will die Brüsseler Behörde den Anbau von Mais und Sojabohnen auf den besagten Stilllegungsflächen ausschließen, da diese vorwiegend in der Tierfütterung zum Einsatz kommen.