Alle Direktzahlungen sind an Umsetzung von Umweltleistungen geknüpft

Die Debatte um die Einigung des EU-Agrarrats zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ist ein Systemwechsel, der hier unter deutscher Ratspräsidentschaft beschlossen wurde.

In der neuen Förderperiode der GAP wird es keine Leistungen mehr ohne Gegenleistung geben.

1. Alle Direktzahlungen der ersten Säule sind zukünftig an die Umsetzung von Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft.

■ Allein der Besitz von Fläche berechtigt nicht zum Bezug von Direktzahlungen. 

■ Es gibt keine Leistung mehr ohne Gegenleistung. 

■ Beispiele von Umwelt- und Klimaauflagen, die der Landwirt zum Erhalt von Direktzahlungen erfüllen muss: Erhalt Dauergrünland, Bewirtschaftungsauflagen zum Schutz von Feuchtgebieten und Moorflächen, Anlage von Brachflächen und Schutz von Landschaftselementen zur Sicherung der Biodiversität

2. Mindestens 20 Prozent der Direktzahlungen sind zukünftig zudem an noch höhere Umwelt- und Klimaleistungen geknüpft

■ Um Geld aus diesen 20 Prozent zu erhalten, müssen die Landwirte zukünftig sogenannte Öko-Regelungen umsetzen – das sind strenge einjährige Umwelt- und Klimamaßnahmen

■ 20 Prozent der Direktzahlungen entsprechen in Deutschland etwa 1 Milliarde Euro jährlich

■ Beispiele für Öko-Regelungen sind: Anlage von Blühflächen, Anlage von Pufferstreifen oder Gewässerschutzstreifen, vielfältige Fruchtfolgen zur Erhöhung der Artenvielfalt auf dem Acker

3. Die zweite Säule umfasst weiterhin gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung.


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