Mehr Fördermaßnahmen für den Wald

Ländern stehen im kommenden Jahr insgesamt 1,135 Mrd. Euro an Bundesmitteln zu

GAK: Mehr Fördermaßnahmen für den Wald

Die Folgen des Extremwetters beseitigen – einige Maßnahmen sind jetzt förderfähig.

In einer gemeinsamen Planungssitzung der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, gemeinsam mit ihren Amtskollegen der Bundesländer die Fördermaßnahmen für 2020 beschlossen. Den Ländern stehen im kommenden Jahr insgesamt 1,135 Mrd. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. Das sind 235 Mio. mehr als im vergangenen Jahr.

Für die nächsten vier Jahre stehen allein in der GAK rund 480 Mio. Euro zusätzlich für den Wald bereit – mit Co-Finanzierung der Länder sind es knapp 800 Mio. Euro. Die Ministerin hatte im September zu einem Nationalen Waldgipfel eingeladen, um wichtige Anpassungen im Förderbereich der GAK zusammen mit Verbänden, Wissenschaftlern und Experten aus der Praxis zu diskutieren – diese wurden nun verabschiedet.

Folgende Anpassungen für den Förderbereich 5 F der GAK „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ wurden bestätigt:

■ Kleine Waldbesitzer (unter 20 ha Waldbesitz) erhalten höhere Fördersätze von bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben).

■ Die Entnahme von befallenen und befallsgefährdeten Bäumen sowie die Entnahme von Bäumen zur Beseitigung von resultierenden Gefahren ist förderfähig.

■ Ausgaben für den Einsatz nicht-staatlicher Dienstleister bei der Vorbereitung, Leitung und Koordination der Maßnahmen sind förderfähig.

■ Wiederbewaldung aus Naturverjüngung ist nun förderfähig (zum Beispiel Vorbereitung der Fläche, Schutz vor Wildverbiss) und wird bei der Ermittlung von Mindest-Laubbaumanteilen berücksichtigt.

Bei Wiederaufforstungen ist ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten einzuhalten und durch geeignete Methoden der Bestandesbegründung (zum Beispiel Gruppenpflanzung) zu sichern.

Nadelreinbestände sind nicht förderfähig, bis auf begründete Ausnahmefälle bei fehlenden standörtlichen Wuchsbedingungen für Laubbäume (zum Beispiel Höhenlagen der Mittelgebirge, Alpen).


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