Rechtzeitig umschreiben!

Personen, die bis zum 31.12.1998 älter als 50 Jahre waren, mussten die Umschreibung der alten Klasse 2 in die neuen C/CE EU Klassen sowie bei der alten Klasse 3 in die zu beantragende Klasse CE 79 bis zum 30.12.2000 wahrgenommen haben. Die Umschreibung war mit ärztlichen Untersuchungen verbunden. Wurde die Frist von zwei Jahren nicht eingehalten, war eine Umschreibung der entsprechend alten Klasse nicht mehr möglich. Günter Heitmann bringt Licht in den Buchstabendschungel.

Inhaber der Klasse 2, die das 50ste Lebensjahr erreichen, sollten desgleichen rechtzeitig vorher mit den Vorbereitungen wie ärztliche und augenärztliche Untersuchungen und Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle beginnen, damit die ...

 

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