Bundeskartellamtsbeschluss zur Holzvermarktung gerichtlich bestätigt

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf darf Baden-Württemberg die Rundholzvermarktung und forstwirtschaftliche Dienstleistungen für Körperschafts- und Privatwälder weiterhin nicht durchführen – Verweis auf EU-Recht

Im sogenannten „Rundholz-Kartellverfahren“ hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes gegen das Bundesland Baden-Württemberg bestätigt. Laut dem Mitte März getroffenen Beschluss des Kartellsenats bleibt es ...

 

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