Neues „Förderprogramm Landwirtschaft“ startet am 11. Januar

Bis zu 40 % der Investitionssumme förderfähig – Für landwirtschaftliche Betriebe jeweils maximal 500.000 Euro möglich

Förderung: Neues „Förderprogramm Landwirtschaft“ startet am 11. Januar

Das neue Förderprogramm ist mit insgesamt 816 Mio. Euro ausgestattet und läuft über vier Jahre.

 Ab dem 11. Januar können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Online-Anträge auf Investitionszuschüsse im Rahmen des neuen „Förderprogramms Landwirtschaft“ gestellt werden. Das hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner letzte Wocheangekündigt. Sie erhofft sich durch das Programm einen „Technikschub“ in der Außenwirtschaft und bei der Gülleausbringung.

Das neue Förderprogramm ist mit insgesamt 816 Mio. Euro ausgestattet und läuft über vier Jahre. Förderfähig sind nach Angaben der Rentenbank Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik. Das können Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sein, aber auch bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern oder Anlagen zur Gülleseparation.

Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10.000 Euro. Insgesamt darf der Zuschuss 40 % der Investitionssumme beziehungsweise maximal 500.000 Euro je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10 % der Investitionssumme oder maximal 200.000 Euro je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen im Geltungszeitraum der Richtlinie nicht überschreiten. Die Rentenbank weist ausdrücklich darauf hin, dass vor dem Stichtag 11. Januar eingehende Anträge nicht berücksichtigt werden. So soll Chancengleichheit unter allen Antragsstellern gewahrt werden, sollte es einen Ansturm auf die Zuschüsse des Bundes geben. Investiert werden darf erst dann, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. 


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