Die zusätzlichen Gelder für Landwirte aus dem Zukunfts- und Investitionsprogramm sollen hauptsächlich in die Förderung der Lagerung und in Ausbringungstechniken von Gülle sowie die Gülleaufbereitung durch Separierung fließen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Bereitstellung der sogenannten „Bauernmilliarde“.
Ein genauer Termin für den Start der entsprechenden Antragsverfahren stehe aber noch nicht fest. Die Mittel im Umfang von einer Mrd. Euro seien ab 2021 abrufbar und stünden für vier Jahre bereit. Investitionen in eine verbesserte Gülleaufbereitung seien im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) bisher nicht förderfähig gewesen. Laut Bundesregierung sehen die Planungen für das Investitions- und Zukunftsprogramm darüber hinaus zusätzliche Mittel für die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen vor. Diese solle im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) erfolgen, weil hier auf bereits bestehende und etablierte Maßnahmen zurückgegriffen werden könne. Weiterhin würden Mittel des Programms für die Aufgabenfelder Digitalisierung und Innovation bereitgestellt. Im Bereich Innovationsförderung und Digitalisierung könnten beispielsweise die Entwicklung und modellhafte Erprobung von digitalen Lösungen, die den zielgenaueren Einsatz von Ressourcen ermöglichten, oder die Förderung von Innovationen – insbesondere im Förderbereich Technik und umweltgerechte Landwirtschaft – hinsichtlich neuer Ausbringungstechniken zu einer Minderung der Nitratbelastung beitragen. Die Unterstützung von innovativen Techniken beziehungsweise Demonstrationsvorhaben im Bereich Wirtschaftsdünger sei ebenfalls vorgesehen.
Vielfältige Unterstützung für die Landwirte
Der Transformationsprozess, welcher mit der „Bauernmilliarde“ unterstützt werden soll, umfasst nach Angaben der Bundesregierung die angestrebte Umstellung der landwirtschaftlichen Betriebe hin zu einer umwelt-, natur-, klima- und ressourcenschonenden Wirtschaftsweise. Darin inbegriffen seien beispielsweise die emissionsmindernde Abdeckung von Güllelagern, die Anschaffung emissionsarmer Ausbringungstechnik sowie Investitionen im Bereich umwelt- und ressourcenschonende Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bodenbearbeitung.
Hinzu kommen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wie die Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur oder die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, Insektenschutzmaßnahmen oder die Aufbereitung von Gülle durch Separierung. Die Regierung stellt klar, dass ein Ausgleich der finanziellen Effekte auf die landwirtschaftlichen Betriebe, die sich durch verpflichtende Vorgaben der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung ergeben, nicht möglich sei.
Mit dem Investitions- und Zukunftsprogramm, dem Bundesprogramm Nährstoffmanagement und der Förderung über Umwelt- und Klimaprogramme sollten die landwirtschaftlichen Betriebe jedoch bei der Umsetzung des Transformationsprozesses unterstützt und die Auswirkungen dadurch abgemildert werden.