Zeitplan für Ladenkassen wackelt

Zentralverband Gartenbau sieht sich in Kritik bestätigt

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht sich in seiner Kritik am Zeitplan für die verpflichtende Ausstattung von Registrierkassen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem zertifizierten Sicherungssystem durch Äußerungen von Politikern und Behördenvertretern bestätigt. „Wir begrüßen, dass die Fachpolitiker unsere Zweifel am engen Zeitplan teilen“, erklärte ZVG-Generalsekretärin Romana Hoffmann jetzt in Berlin.

Damit reagierte sie auf Stellungnahmen im Finanzausschuss des Bundestags am Tag zuvor. In der Ausschusssitzung hatte die Bundesregierung zwar von einer planmäßigen Umsetzung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen berichtet. Vertreter der Fraktionen hatten sich aber eher kritisch geäußert. So hatte die Unionsfraktion von einem sehr engen Zeitplan gesprochen und auf entsprechende Reaktionen aus der Wirtschaft verwiesen. Auch Finanzpolitiker von SPD und FDP hatten über Hinweise aus der Wirtschaft berichtet, wonach es mit der Umstellungsfrist knapp werden könnte.

Schließlich erinnerte Hoffmann an Äußerungen von Vertretern aus der Länderfinanzverwaltung, die laut Verbandsangaben bei einer öffentlichen Podiumsdiskussion der Bundesfinanzakademie in Brühl im Februar das Einhalten des Umsetzungstermins als schwierig eingeschätzt hätten. Der ZVG macht noch viele offene Fragen bei der Umsetzung des Gesetzes aus und hält den vorgesehenen Einführungstermin zum 1. Januar 2020 für nicht realistisch. Dasselbe gelte für die geplante Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2022 für Kassen, die nach dem 25. November 2010 angeschafft worden seien und bauartbedingt nicht an die neuen Anforderungen angepasst werden könnten.


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