Geld für Geräte

Förderrichtlinie tritt in Kraft

Insgesamt 20 Mio. Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium in diesem Jahr für die Anschaffung von Narkosegeräten zur Ferkelkastration zur Verfügung. Die Förderrichtlinie ist in Kraft getreten.

Damit können Landwirte jetzt eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch eine Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 60% der beihilfefähigen Ausgaben gewährt. Mit dem Erlass der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung hat das Agrarressort die rechtliche Voraussetzung für die Kastration unter Isoflurannarkose geschaffen. Die Verordnung ermöglicht es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist, dass die notwendige Sachkunde sowohl theoretisch als auch praktisch nachgewiesen wurde. Ab dem 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt.


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