Führerschein – Wer darf womit fahren?
Günter Heitmann, Verkehrsexperte der Landwirtschaftskammer Hannover, gibt wichtige Tipps, mit welchen Fahrerlaubnisklassen welche Fahrzeuge bewegt werden dürfen. Bestimmte Regelungen betreffen auch Landmaschinenhändler, Lohnunternehmer und ausländische Mitarbeiter. Wer noch den alten „grauen Lappen“ hat, sollte sich rasch um eine Umschreibung bemühen.
Seit 1999 gibt es die neue Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit den EU Klassen A, B, C, D und E für Anhänger. Dazu die Klasse T (Einschluss der Klasse L) für Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit ...
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