Lernphase zu Eco-Schemes Stolperstein beim Super-Trilog

Einer der Hauptgründe für das Scheitern der Gespräche war das Festhalten der Minister an dieser Regelung – Rat verknüpft Umverteilung von 10 Prozent mit interner Konvergenz und Streichung der Obergrenzen für Agrarholdings – Parlament bleibt bei Angleichung der Beihilfen hart

Europäische Union: Lernphase zu Eco-Schemes Stolperstein beim Super-Trilog

Gescheitert: Die Dreiergespräche von EU-Rat, Parlament und Kommission.

Bis zuletzt waren die Agrarminister der Europäischen Union mehrheitlich nicht bereit, von einer Lernphase für das neue Instrument Eco-Schemes abzurücken. Dies gilt als einer der Hauptgründe dafür, dass der Trilog von Kommission, Rat und Europaparlament am 28. Mai ohne eine Einigung beendet wurde.

Keine Zustimmung für Kompromiss-Vorschlag

Den letzten Kompromissvorschlägen des Rates zufolge, und die die portugiesische Agrarratspräsidentin Maria do Ceu Antunes der Kommission und dem EU-Parlament am 27. Mai unterbreitet hatte, sollten die Eco-Schemes einen Anteil an der Ersten Säule von 25 Prozent erhalten. Über die gesamte Förderperiode von 2023 bis 2027 hinweg sollte allerdings gleichzeitig eine Mindestuntergrenze von 18 Prozent gelten. Dies hätte bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Differenz in den Topf der nicht gekoppelten Direktbeihilfen hätten überführen dürfen. Diesem Kompromiss wollten die Vertreter des EU-Parlaments als auch der Kommission nicht zustimmen.

Sowohl vom Rat als auch von Seiten der Europaabgeordneten wurde beklagt, dass die Kommission eine Einkommenswirksamkeit der Eco-Schemes nicht erlauben wolle und dies mit den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) begründe. In der Vergangenheit hatte der frühere EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Eco-Schemes noch damit beworben, dass die Landwirte dann mit Umweltleistungen Geld verdienen könnten.

Wie viel umverteilen?

Als besonders schwieriger Knackpunkt entpuppte sich auch bei den jüngsten Verhandlungen das Thema Kappung und Umverteilung. So beharrten die Agrarminister darauf, dass es lediglich eine Umverteilungsprämie zugunsten der ersten Hektare in Höhe von 10 Prozent der gesamten Direktzahlungsgelder eines jeden Mitgliedstaates geben sollte.

Dem Vernehmen nach wurde auch ein Kompromissvorschlag diskutiert, wonach die Mitgliedsländer die Direktzahlungen an die Unternehmen pro Jahr auf 100.000 Euro begrenzen sollten, dabei jedoch verschiedene Kostenblöcke berücksichtigen dürften. Alternativ dazu sollten die Mitgliedsländer die Wahl haben, auf eine Kappung zu verzichten, sofern eben 10 Prozent der Direktzahlungsmittel kleinen und mittleren Höfen zugutekommen. Dieser Kompromiss käme in Teilen den Parlamentsforderungen nach einer Umverteilung von 12 Prozent als Alternative zur Kappung sehr nahe. Er sollte allerdings außerdem beinhalten, dass die aus dem Haushaltskontroll-ausschuss eingebrachten Änderungsanträge, wonach für Agrarholdings die Zahlungen aus der Ersten Säule auf 500.000 Euro und die aus der Zweiten Säule auf 1 Million Euro im Jahr begrenzt werden sollen, komplett ent-fallen.

Beihilfekürzung bei sozialen Verstößen

Der Forderung des Parlaments nach einer Angleichung der Flächenprämien innerhalb der Mitgliedsländer waren die Minister teilweise nachgekommen. So sollte die interne Konvergenz bis zum Jahr 2026 auf mindestens 85 Prozent der Höhe der Direktbeihilfen pro Hektar angeglichen werden. Die Parlamentarier wollten allerdings von ihrer Forderung, in der nächsten Förderperiode 100 Prozent interne Konvergenz zu erreichen – wie sie beispielsweise in Deutschland im Gegensatz zu Italien bereits seit längerem praktiziert wird – nicht abrücken.

Nach wie vor sind auch die Differenzen rund um die Konditionalität respektive die Bestimmungen für gute landwirtschaftliche und ökologische Zustände (GLÖZ) nicht ausgeräumt.

Beim Verstoß des Arbeitnehmergesetzes könnten die Direktzahlungen gekürzt werden

Hinsichtlich der Forderung des Parlaments nach zumindest einer sozialen Komponente der GAP-Reform scheint es dagegen Bewegung gegeben zu haben. So habe sich der Rat auf Vermittlung der Kommission vorläufig darauf eingelassen, dass Landwirten, die gegen die im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Arbeitnehmergesetze verstießen, die Direktbeihilfen gekürzt werden könnten, hieß es in Brüssel. Zwar solle es dazu keine gezielten Sonderkontrollen geben, die soziale Dimension werde also nicht Teil der Konditionalität. Jedoch dürften dem Kompromiss zufolge EU-Agrarbeihilfen bei aufgedeckten Verstößen, etwa durch die Zollbehörden, reduziert werden.


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