GAP-Verhandlungspositionen von EU-Rat und -Parlament liegen bei Eco-Schemes noch auseinander

EU-Landwirtschaftsminister und die Europaabgeordneten haben ihre jeweilige Verhandlungsposition für GAP beschlossen – Forderungen nach Umfang der Eco-Schemes sind unterschiedlich

Europäische Union: GAP-Verhandlungspositionen von EU-Rat und -Parlament liegen bei Eco-Schemes noch auseinander

Janusz Wojciechowski und Julia Klöckner letzte Woche in Brüssel.

Nach einer langen Verhandlungsnacht haben sich die EU-Agrarminister in Luxemburg letzte Woche Mittwoch in den frühen Morgenstunden mit qualifizierter Mehrheit auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Gegen den von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromissentwurf stimmte lediglich Litauen. Enthaltungen kamen von Rumänien, Bulgarien und Lettland.

Konkret haben sich die Ressortchefs nach langem Ringen unter anderem auf ein verpflichtendes Mindestbudget für die Eco-Schemes in der Ersten Säule von 20 % geeinigt. Allerdings soll es die Möglichkeit geben, Umweltleistungen der Zweiten Säule unter bestimmten Bedingungen anrechnen zu dürfen. Die Eco-Schemes sollen nach 2020 das Greening ablösen. Laut Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner können auch Beihilfen zur Förderung des Tierwohls den Eco-Schemes zugeschrieben werden. Die neuen Eco-Schemes sind, anders als das Greening, für die Landwirte freiwillig. Nur die Mitgliedstaaten stehen in der Pflicht, Maßnahmen anzubieten. Jedes EU-Land darf allerdings selbst entscheiden, wie es die Eco-Schemes ausgestalten möchte. Damit will die Kommission der jeweils unterschiedlichen Umweltsituation und regionalen Ausgangslage Rechnung tragen. Klöckner erklärte auf der Abschlusspressekonferenz des Rates zudem, dass man als Kompromiss die zumindest im Europaparlament umstrittene Lernphase von zwei Jahren eingeführt habe. Demnach können Gelder, die nicht für das neue Instrument verwendet werden konnten, dann doch noch als Basishektarprämie an die Landwirte ausgezahlt werden.

Ein weiterer Knackpunkt war die Frage, ob Kleinerzeuger unter die Konditionalität fallen sollen. Auf Vermittlung Deutschlands einigten sich die Ressortchefs schließlich auf schwächere Vorgaben für kleinere landwirtschaftliche Betriebe. Demnach müssen diese keinen Beitrag zur Finanzierung des Krisenfonds leisten. Des Weiteren sollen die Kleinlandwirte nach dem Willen des Agrarrates auch nicht fünf Prozent ihres Ackerlandes für nicht-produktive Flächen bereithalten müssen.

Darüber hinaus wurde zur Konditionalität vereinbart, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich des „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes von Flächen“ (GLÖZ 9) die Auswahl darüber haben, wie die höhere Umwelt- und Klimaambition umgesetzt wird. Hierauf hatten unter anderem die Visegrád-Staaten gedrängt. In einer ersten Option sollen drei Prozent der Ackerfläche ausschließlich für nicht-produktive Flächen und Elemente vorgesehen werden; dies käme laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium einer Stilllegung gleich. Alternativ dazu könnte gemäß der zweiten Option ein Anteil von mindestens fünf Prozent für nicht-produktive Flächen und Elemente gewählt werden, wobei hierzu auch der Anbau von Zwischenfrüchten und stickstofffixierenden Pflanzen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zählt.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski zeigte sich vorerst zufrieden und bezeichnete den Kompromiss als „gute Einigung“. Nichtsdestoweniger betonte der Pole, dass es nicht in allen Fragen mit seiner Behörde Deckungsgleichheit gebe. Lobend hob er hervor, dass auch die Kleinlandwirte Teil des Kontrollsystems bleiben sollten. Wojciechowski betonte in diesem Zusammenhang, dass die Eco-Schemes gerade für die kleinen Betriebe leichter umzusetzen seien und ihnen eine wichtige Einkommensquelle liefern würden. Dies sei für viele Großbetriebe ungleich schwieriger, so die Auffassung des Brüsseler Agrarchefs.

Mehrheit im Europaparlament stimmt für eigenen GAP-Verhandlungsvorschlag

Eine deutliche Mehrheit der Europaabgeordneten hat dann am Freitag letzter Woche für die zuvor von den großen Fraktionen ausgehandelte Verhandlungsposition zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) votiert. Mit diesen Standpunkten geht man dann in den Trilog. Trilog ist ein Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union (EU) – Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament. Die Europäische Kommission übernimmt eine moderierende Funktion. Trilog-Verhandlungen finden als Vermittlungsausschuss statt, wenn der Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments aus zweiter Lesung nicht zustimmt.

Mit seinem Votum pocht das Europaparlament darauf, den Mitgliedstaaten einen Anteil der Eco-Schemes auf 30 % in der Ersten Säule vorzuschreiben. Anders als der EU-Agrarrat, der für einen Anteil von 20 % sowie für eine zweijährige Lernphase der Eco-Schemes plädiert, wollen die Abgeordneten außerdem, dass die von ihnen geforderten 30 % im Durchschnitt der Jahre über die gesamte Förderperiode hinweg gelten. Sollte ein Mitgliedstaat also beispielsweise im ersten Reformjahr das Ziel verfehlen, müsste er dann in den Folgejahren entsprechend nachliefern.

Auch nach dem Votum des Parlaments muss die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU in Zukunft nicht mit einer Begrenzung ihrer Direktbeihilfen rechnen. Die Abgeordneten stimmten dafür, dass die Mitgliedstaaten die Direktzahlungen an die Unternehmen pro Jahr auf 100.000 Euro begrenzen, wobei ab 60.000 Euro degressiv gekürzt werden soll. Dabei sollen aber noch verschiedene Kostenblöcke berücksichtigt werden. Mindestens sechs Prozent der gesamten Direktzahlungsmittel eines Mitgliedstaats müssen kleinen und mittleren Höfen zugutekommen. Liegt dieser Anteil bei mehr als zwölf Prozent kann auf die Obergrenze verzichtet werden.

Unabhängig davon fand ein vom Haushaltskontrollausschuss eingebrachter Änderungsantrag Zustimmung, wonach für Agrarholdings die Zahlungen aus der Ersten Säule auf 500.000 Euro und die aus der Zweiten Säule auf 1 Mio. Euro im Jahr begrenzt werden sollen.


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