Noch keine Entscheidung über Glyphosat gefällt

Ausstiegstermin in Deutschland ist laut Koalitionsvertrag auf den 1. Januar 2024 datiert und bereits in der aktuell geltenden Pflanzenschutzanwendungsverordnung verankert

EU: Noch keine Entscheidung über Glyphosat gefällt

Noch ist die Politik unentschieden, wie es kurzfristig mit der Glyphosatzulassung weitergeht.

Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entzweit erneut die EU-Mitgliedstaaten. Eine Entscheidung über den Kommissionsvorschlag zur Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs blieb aus. In der Abstimmung im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) letzten Freitag gab es weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen eine einjährige Verlängerung der Zulassung bis zum 15. Dezember 2023, auch wenn die Befürworter in der Überzahl waren. Das bedeutet, dass nun der SCoPAFF-Berufungsausschuss an der Reihe ist. Sollte es hier seitens der EU-Länder erneut keine Entscheidung für oder gegen die Wiederzulassung geben, kann die EU-Kommission allerdings ihren Zulassungsvorschlag umsetzen.

Deutschland hat sich bei der Abstimmung in der letzten Woche erwartungsgemäß enthalten. Der Kommissionsvorschlag über die einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird. Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellte indes klar, dass sich die Bundesregierung darauf verständigt habe, die Anwendung von Glyphosat in Deutschland zu beenden. Der Ausstiegstermin sei laut Koalitionsvertrag auf den 1. Januar 2024 datiert und bereits in der aktuell geltenden Pflanzenschutzanwendungsverordnung verankert.

Die Bundesregierung begründe ihre Enthaltung damit, dass der EU-Kommission bei der formal-administrativen Verlängerung der Glyphosatzulassung um einen kurzen Zeitraum nicht im Weg gestanden werden dürfe, so das Agrarressort. Die Verlängerung sei auch notwendig, um „die Standhaftigkeit der fachlichen Entscheidung über eine Erneuerung oder Nicht-Genehmigung im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen zu gewährleisten“. Schließlich solle eine fachliche Entscheidung nicht aufgrund von Form- oder Verfahrensfehlern anfechtbar sein.

Allerdings mache die Bundesregierung auch keinen Hehl daraus, dass man die Verzögerung im Verfahren kritisch sehe, erklärte das Ministerium. So habe man die Kommission schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt in dem Verfahren zur Wiedergenehmigung eine maßgebliche Rolle spielen müsse.

Darüber hinaus verweist das Bundeslandwirtschaftsministerium darauf, dass Berlin an dem erklärten europäischen Ziel, den Landwirtschaftssektor nachhaltiger, ökologischer und damit zukunftsfest zu gestalten, festhalte. Gerade vor dem Hintergrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und den dadurch bedingten Erschütterungen der globalen Agrar- und Ernährungssysteme gelte es, alle Krisen gemeinsam im Blick zu behalten. 


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