Die politische Übereinkunft steht

Unklarheit besteht noch, was den Ratifikationsprozess angeht

EU-Mercosur-Handelsabkommen: Die politische Übereinkunft steht

Der MERCOSUR (Mercado Común del Sur, Gemeinsamer Markt des Südens) ist eine wirtschaftliche und politische Gemeinschaft in Südamerika. Zu den Vollmitgliedern gehören folgende Länder: 1. Argentinien; 2. Brasilien; 3. Paraguay; 4. Uruguay Venezuela wurde 2012 Vollmitglied, ist jedoch seit 2016 aufgrund politischer Spannungen und Menschenrechtsfragen suspendiert. Assoziierte Mitglieder: Diese Länder sind keine Vollmitglieder, haben jedoch Handelsabkommen oder politische Verbindungen mit MERCOSUR: Bolivien (wurde seit 2015 der Beitritt als Vollmitglied genehmigt, dieser ist jedoch noch nicht vollständig ratifiziert); Chile; Kolumbien; Ecuador; Peru; Suriname; Guyana

Die politische Übereinkunft auf ein Handelsabkommen zwischen den Mercosur-Staaten und der Europäischen Union ist über der Ziellinie. Vertreter aus EU-Kommission und den südamerikanischen Staaten haben sich im Dezember in Montevideo geeinigt. Die eigens nach Uruguay gereiste Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von der größten Handels- und Investitionspartnerschaft, die die Welt je gesehen hat: „Jetzt gibt es die Chance, einen Markt mit 700 Millionen Menschen zu schaffen.“

Die Einigung wird nun von beiden Seiten rechtlich geprüft und in einen Vorschlag für einen Vertragstext überführt. Allein dieser Vorgang soll laut Kommission mehrere Monate in Anspruch nehmen – mindestens. Nach wie vor scheint die Rechtsgrundlage nämlich unklar. Möglich wäre ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“. Dann würde ein Abkommen neben dem Handelsteil beispielsweise Fragen zum Investitionsschutz enthalten. Letzterer fällt allein in die Kompetenz der Mitgliedstaaten. Dann müssten auch die nationalen Parlamente in der EU dem Vertrag ihr Plazet geben; dies wäre mit einem Veto-Recht gleichzusetzen. Konkret hieße das: Wenn Mercosur-Kritiker wie Frankreich nicht zustimmen würden, könnte der Vertrag nicht in Kraft treten.

Die zweite Option wäre ein reines Handelsabkommen, das nach der Zustimmung des Rates mit qualifizierter Mehrheit und des Europaparlaments in Kraft treten könnte. Bei dieser Variante wäre eine Zustimmung dementsprechend sehr viel wahrscheinlicher.

Stopp der Entwaldung bis 2030

Welche Änderungen im Vergleich zur vorläufigen Einigung aus dem Jahr 2019 erfolgt sind, will die Kommission dem Vernehmen nach „in Kürze“ offenlegen. Klar scheint bereits jetzt, dass ein rechtlich verbindlicher Stopp der Entwaldung in den vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay bis 2030 festgeschrieben werden soll. Darüber hinaus hat die Mercosur-Seite Kommissionskreisen zufolge einem Streitschlichtungspanel zugestimmt. Das Gremium soll bei bestimmten Konflikten für beide Seiten rechtlich verbindliche Urteile fällen dürfen.

Hochrangige Kommissionsbeamte stellen zudem klar, dass Brüssel weiterhin keine Kompromisse bei der Einfuhr von Rindfleisch von Tieren machen wird, die zuvor mit Wachstumshormonen behandelt worden sind. Bei den vielfach aus dem Agrarsektor geforderten Spiegelklauseln – also der Gleichwertigkeit von Produktionsstandards – sei aber Vorsicht angebracht. Hier warnen die Beamten vor überzogenen Forderungen, da andernfalls auch die Südamerikaner der EU Vorhaltungen machen könnten. So sei der Mercosur-Block beispielsweise beim Anteil erneuerbarer Energien deutlich weiter als die EU.

Einigung bei Freihandelsquoten

Was die Freihandelsquoten angeht, dürften diese den 2019 getroffenen Vereinbarungen im Wesentlichen entsprechen. So soll den Mercosur-Staaten auch schrittweise über fünf Jahre eine Freihandelsquote für Geflügelfleisch von 180.000 Tonnen zugestanden werden. Zudem wird – gestuft über sieben Jahre – ein Importkontingent von 99.000 Tonnen Rindfleisch zu einem Zollsatz von 7,5 Prozent eingerichtet.

Für Ethanol aus dem Mercosur-Block ist weiter ein Jahreszollkontingent von 650.000 Tonnen vorgesehen. 450.000 Tonnen davon sollen zollfrei von der EU-Chemieindustrie bezogen werden können. Für die darüber hinausgehende Menge von 200.000 Tonnen soll keine Zweckbindung gelten.

Überdies wird weiter ein zollfreies Lieferkontingent von 180.000 Tonnen Zucker jährlich zugestanden. Zusätzlich darf Paraguay 10.000 Tonnen Feinzucker einführen. Daneben soll es für den Mercosur-Block ein zollfreies Jahreseinfuhrkontingent von 45.000 Tonnen Honig geben.

Null-Zollsatz für EU-Milchprodukte

Ferner sieht die Übereinkunft für garantiert hormonfreies Schweinefleisch eine Quote von 25.000 Tonnen zu einem reduzierten Einfuhrzoll vor. Im Gegenzug haben die vier südamerikanischen Länder einer Öffnung ihres Schweinefleischmarktes für EU-Ware zugestimmt.

Schwächer fallen die Zugeständnisse der EU für Milchprodukte aus. An Käse sollen die Mercosur-Staaten 30.000 Tonnen, an Magermilchpulver 10.000 Tonnen liefern dürfen. Allerdings erklären hochrangige Kommissionsbeamte, dass für Milchpulver, bestimmte Käsearten sowie Kindernahrung die Mercosur-Zölle für EU-Importe bei 0 Prozent liegen sollen. Auch sollen Handelsschranken für Wein, Spirituosen und Olivenöl reduziert werden. Zudem werden 350 geografische Angaben aus der EU im Mercosur-Block vor Nachahmung geschützt; darunter Parmesankäse und Comté.


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