Kommission bleibt bei harter Linie

In Deutschland geplante Düngerechtsverschärfungen reichen der Generaldirektion Umwelt noch nicht aus

Die Europäische Kommission bleibt hinsichtlich der geforderten Verschärfung der Düngeverordnung bei ihrer harten Haltung. Wie jetzt aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, reichen der Generaldirektion Umwelt die im Referentenentwurf zur Novelle der Düngeverordnung vorgesehenen strengeren Regulierungen nicht aus.

Etwaige Erleichterungen, etwa bei der Düngung unter Bedarf in Roten Gebieten oder beim Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten, wie sie von landwirtschaftlichen Verbänden und Organisationen seit Wochen gefordert werden, rücken damit erst recht in weite Ferne. Dem Vernehmen nach beziehen sich die aktuellen Brüsseler Einwände im Wesentlichen auf drei Bereiche. So hätten die Länder versäumt, nitratbelastete Gebiete in den Fällen auszuweisen, in denen sich rote Messstellen innerhalb von unbelasteten Grundwasserkörpern befinden würden. Ferner hätten mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz lediglich drei Länder Gebiete mit hoher Phosphatbelastung kenntlich gemacht. Schließlich gehen der Kommission die im Referentenentwurf vorgesehenen strengeren Regelungen zur Düngung auf gefrorenen Böden nicht weit genug.

Der Thüringer Landwirtschaftsminister Prof. Benjamin-Immanuel Hoff machte den Bund für die neuerlichen Probleme verantwortlich. „Die Bundesregierung hat diese für die Bäuerinnen und Bauern extrem schwierige Situation im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Kosten, Arbeitsabläufe und Planungsunsicherheit in einer unabhängig davon bereits sehr schwierigen Phase der Landwirtschaft in Deutschland durch ihre langjährige Verzögerungshaltung verursacht“, erklärte der Linken-Politiker. Jetzt setze die Regierung die Länder unter Druck, „und die Agrarbetriebe zahlen die Rechnung“, so Hoff nach einer Bund-Länder-Telefonkonferenz.


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