Informelle politische Einigung zur Eurovignetten-Richtlinie

Typische Handwerkerfahrzeuge wie Servicewagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen sollen von der geplanten Mautpflicht befreit werden

Am 16. Juni haben Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rats und der Europäischen Kommission eine politische Einigung zur Wegekostenrichtlinie erzielt. Damit könnte sich das Gesetzgebungsverfahren nach rund vier Jahren einem Ende nähern.

Dem Vernehmen nach ist es gelungen, eine für das Handwerk wichtige Öffnungsklausel in den Text zu integrieren. Die »Handwerkerausnahme« erlaubt es, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen von der Mautpflicht zu befreien, wenn diese für die betriebliche Tätigkeit genutzte Ausrüstung oder selbst handwerklich hergestellte Produkte transportieren. Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission sah vor, ab dem Jahr 2020 sämtliche Fahrzeuge über 3,5 Tonnen in die Bemautung einzubeziehen. Das wäre mit erheblichen zusätzlichen Belastungen für eine Vielzahl von Betrieben verbunden gewesen. Der westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) hatte sich im Gesetz-gebungsverfahren für den Erhalt der geltenden, weiterreichenden Öffnungsklausel eingesetzt.

Die Überarbeitung der sogenannten Eurovignetten-Richtlinie sieht darüber hinaus unter anderem die schrittweise Abschaffung von zeitabhängigen Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten) für schwere Nutzfahrzeuge zugunsten eines entfernungsabhängigen Mauterhebungssystems vor.

Die politische Einigung muss noch förmlich vom Europäischen Parlament und Rat angenommen werden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht zu überführen.


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