Verrechnung von Umsatzsteuern soll einfacher werden
EU-Richtlinie tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft
Deutsche Unternehmer, die im Ausland unterwegs sind und für Leistungen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt bekommen haben, müssen bislang beim ausländischen Fiskus einen Antrag auf Erstattung dieser Steuern stellen.
Damit soll nun Schluss sein. Ab dem ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen