Erhaltung des Weinbaus in Steillagen

Förderprogramm in Hessen mit bis zu 2300 Euro pro Hektar trifft bei Weinbetrieben auf großen Zuspruch.

: Erhaltung des Weinbaus in Steillagen

Weinbau in Steillagen erfordert auch spezielle Technik.

„Mit dem Rheingau und der Bergstraße haben wir in Hessen zwei Weinbaugebiete, die ein wichtiger Teil der hessischen Landwirtschaft sind. Eine der größten Herausforderungen dabei ist der Anbau in Steillagen“, betont Hessens Umweltministerin Priska Hinz. Seit dem Jahr 2015 wird deshalb die Erhaltung des Weinbaus in Steillagen zu 100 Prozent aus hessischen Landesmitteln gefördert. Die Auszahlungen sind seitdem von rund 537.000 in 2015 auf fast 555.000 Euro im Jahr 2019 gestiegen. Insgesamt nehmen 163 Betriebe an dem Programm teil. „Ich freue mich, dass die Förderung auf so großen Zuspruch bei den Winzern trifft“, sagt die Ministerin.

Die Förderung basiert auf dem Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM). Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich für fünf Jahre zur Einhaltung der Grundsätze der umweltschonenden Bewirtschaftung für den Erhalt des Weinbaus in Steillagen. „Die Betriebe nutzen umweltschonende Methoden und tragen so zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie des Wassers, Bodens und des Klimas bei. Außerdem sichern wir mit dem Programm den Erhalt der Kulturlandschaft“, so die Ministerin.

Das Besondere an Steillagen ist die verbesserte Sonneneinstrahlung, die für die Reife der Trauben von großer Bedeutung ist und der vergleichsweise lockere Boden, bei dem die Wurzeln auch tieferliegende Mineralien erreichen können. Die Bewirtschaftung dieser Lagen ist jedoch oftmals mit höheren Kosten- und Arbeitsaufwand verbunden. Dort, wo Parzellen nicht mehr bewirtschaftet werden, weil sie nicht mehr lukrativ sind, werde die Verbuschung der Landschaft und die Ausbreitung von Rebkrankheiten begünstigt. Mit dem Landesprogramm werden die Betriebe bei der Erhaltung dieser außergewöhnlichen Flächen unterstützt“, betonte Ministerin Hinz.

Die Fördersätze sind von der durchschnittlichen Hängigkeit der jeweiligen Verpflichtungsfläche abhängig und beginnen bei einer 30-prozentigen Steigung für nicht flurbereinigte Flächen in Höhe von 1.500 Euro je Hektar und gehen bis zu einem Fördersatz von 2.300 Euro je Hektar für Flächen mit einer mindestens 45-prozentigen Hängigkeit.


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