Bundesregierung lässt zunächst rund 80.000 Erntehelfer ins Land

Heimische Arbeitskräfte stehen meist nur für eine deutlich geringere Wochenarbeitszeit als ihre osteuropäischen Kollegen zur Verfügung.

Einreiseverbot: Bundesregierung lässt zunächst rund 80.000 Erntehelfer ins Land

Die jüngste Entscheidung zur gelenkten Einreise schafft zumindest etwas Entlastung auf den Spargelfeldern.

Der seit drei Wochen bestehende Einreisestopp für osteuropäische Saisonarbeitnehmer wird gelockert. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesinnenministerium haben sich letzte Woche auf ein gemeinsames Konzept verständigt, das Ausnahmen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vorsieht. Ziel sei es, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen, erklärte Ressortchefin Julia Klöckner in Berlin. Die Maßnahmen wurden mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) abgestimmt. Demnach ist vorgesehen, in den Monaten April und Mai jeweils rund 40.000 Saisonarbeiter einreisen zu lassen. Da bereits rund 20.000 Arbeitskräfte bis zum aktuellen Einreisestopp nach Deutschland eingereist waren, könnten ab Mai etwa 100.000 Saisonarbeiter vornehmlich aus Rumänien und Bulgarien zur Verfügung stehen.

Die Einreise darf ausschließlich mit dem Flugzeug erfolgen. Die Bundespolizei soll zusammen mit den Landesbauernverbänden die Flughäfen festlegen, über die die Einreise erfolgt. Die Erntehelfer müssen sich bei der Einreise einem standardisierten Gesundheitscheck unterziehen.

Die Arbeitskräfte müssen von den Betrieben direkt am Flughafen abgeholt werden. Die Betriebe haben zu gewährleisten, dass Arbeiten und Wohnen in gleichbleibenden Gruppen von fünf bis zehn, maximal jedoch rund 20 Personen erfolgt. Mit Ausnahme von Familien darf die Zimmerbelegung mit höchstens halber Kapazität erfolgen. In den Unterkünften sind detaillierte Hygieneregeln einzuhalten. Auch beim Arbeiten sowie dem Transport zwischen Unterkunft und Einsatzort gelten die Infektionsschutzregeln. Während der ersten 14 Tage unterliegen die Saisonkräfte einer faktischen Quarantäne. Das heißt, sie müssen getrennt von den bereits vorhandenen Arbeitern untergebracht und bei der Arbeit eingesetzt werden.

Erste Erfahrungen mit heimischen Erntehelfern sind ernüchternd

Ernüchternd sind dem Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) zufolge die ersten Erfahrungen mit heimischen Erntehelfern. „Von anfänglich zehn Hilfswilligen kommen nach ein paar Tagen häufig nur noch zwei bis drei Personen“, fasst GLFA-Geschäftsführerin Nicole Spieß die Rückmeldungen aus den Betrieben zusammen. Die anfängliche Begeisterung weiche oft schnell der Erkenntnis, dass die Arbeiten meist eintönig oder körperlich zu anstrengend seien.

Hinzu komme, dass heimische Arbeitskräfte meist nur für eine deutlich geringere Wochenarbeitszeit als ihre osteuropäischen Kollegen zur Verfügung stünden. Viele der Interessenten suchten auch nur eine Tätigkeit in Teilzeit. Dies gelte insbesondere auch für Arbeitnehmer, die in ihrer Hauptbeschäftigung in Kurzarbeit seien.


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