Mehr Gülle, weniger Mais in Biogasanlagen

Mit der anstehenden Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen alte und neue Biogasanlagen wieder eine Perspektive bekommen. Dafür sind nach Branchensicht aber erhebliche Nachbesserungen nötig. Einschränkungen sind auch bei Solarstrom geplant.

EEG 2021: Mehr Gülle, weniger Mais in Biogasanlagen

Der Maiseinsatz soll nach Willen der Bundesregierung weiter zurückgehen.

EEG 2021: Mehr Gülle, weniger Mais in Biogasanlagen

Bei der Gülle- und Mistvergärung sind auch Separatoren stark nachgefragt.

Die Bundesregierung will die Energiewende im Strombereich schneller voranbringen. Aus diesem Grund überarbeitet der Gesetzgeber aktuell das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG ist das entscheidende Förderinstrument für Biogas-, Solarstrom- oder Windenergieanlagen. Zwar ist das Gesetzgebungsverfahren noch im vollen Gang und wird sich bis zum Ende des Jahres hinziehen. Aber die bisherigen Beschlüsse geben eine Vorstellung darüber, wie es mit der Branche weitergeht. Im Folgenden analysieren wir ausgewählte Vorschläge aus dem Gesetzesentwurf zu Biogas und Photovoltaik und stellen die möglichen Folgen für den Landmaschinenbetrieb vor.

Mäßiger Ausbau

Die wichtigste Botschaft: Biogas soll im Energiemarkt auch künftig eine Rolle spielen. Das geht aus dem Kabinettsentwurf zu dem Gesetz hervor, den die Bundesregierung Mitte September verabschiedet hat. Die installierte Leistung von Biomasseanlagen soll im Jahr 2030 insgesamt 8.400 Megawatt (MW) betragen. Die Stromerzeugung soll – wie im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vorgesehen – bei 42 Terawattstunden (TWh) liegen, damit Deutschland einen Anteil von 65 % erneuerbare Energien im Strommarkt erreicht. Beide Ziele wären aber ein Rückschritt gegenüber heute: Im Jahr 2019 lag die installierte Leistung bei 8.900 MW, die Stromerzeugung bei 44,6 TWh. Gemeint sind dabei nicht nur Biogasanlagen, sondern „Biomasse“ gesamt, also z. B. auch Holzheizkraftwerke.

EEG 2021: Mehr Gülle, weniger Mais in Biogasanlagen

Auch auf dem Dach der Reith Landtechnik in Langweid ist eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung installiert. Die Anlage hat eine Leistung von 148 kW.

Entscheidend für die künftige Zahl an Biogasanlagen und die erzeugte Strommenge wird auch sein, wie viele Anlagen in die „Verlängerung“ gehen. Denn ab dem nächsten Jahr fallen die ersten Anlagen aus der Förderung heraus. Für sie endet der erste Förderzeitraum des EEG, der eine feste Einspeisevergütung für den Strom für 20 Jahre vorgesehen hat. Im Jahr 2000 waren rund 1.000 Anlagen am Netz. Allerdings haben viele von ihnen die Anlage inzwischen modernisiert und daher im Laufe der Jahre einen Neuanlagenstatus erhalten. Das bedeutet: Wer seine Anlage im Jahr 2000 in Betrieb genommen, dann aber zum Beispiel im Jahr 2005 nach Einführung der Förderung für Energiepflanzen mehr als die Hälfte der ursprünglichen Investitionssumme für eine Umrüstung ausgegeben hatte, wurde so behandelt, als wenn die Anlage im Jahr 2005 neu in Betrieb gegangen wäre. Damit endet für ihn der erste Förderzeitraum erst 2025.

Nicht jeder Betreiber will seine Anlage weiterbetreiben. Schon in diesem Jahr erwartet der Fachverband Biogas die ersten 250 Anlagen, die endgültig stillgelegt werden. Ob der Trend anhält, wird von den künftigen Rahmenbedingungen abhängen. Und unterm Strich geht es dann darum, ob genügend neue Anlagen ans Netz gehen, um die Stilllegung alter Anlagen zu kompensieren.

Höhere Gebotswerte

Anlagenbetreiber können sich vor Ablauf der ersten 20 Jahre im Ausschreibungsverfahren um eine zehnjährige Verlängerung bewerben. Das ist eine Art Auktion, bei der sie die gewünschte Einspeisevergütung angeben müssen. Die Bundesnetzagentur schreibt dazu zweimal im Jahr eine bestimmte Leistungsmenge aus. Nach jeder Ausschreibungsrunde werden die Gebote sortiert. Angefangen von den Geboten mit der niedrigsten Einspeisevergütung an bekommen so viele Betreiber einen Zuschlag, bis die ausgeschriebene Leistungsmenge pro Runde erfüllt ist. Da der Gebotspreis aber nach oben gedeckelt und mit knapp 16 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für viele Betreiber unattraktiv ist, haben bei den vergangenen fünf Auschreibungen deutlich weniger Anlagenbetreiber teilgenommen, die ausgeschriebene Menge wurde nie erreicht.

Das hat die Bundesregierung erkannt und will die Gebotshöchstwerte jetzt um 2 ct/kWh anheben. Vorgesehen sind 16,4 ct/kWh für Neuanlagen und 18,4 ct/kWh für bestehende Anlagen sowie 19 ct/kWh für Biomethan-Blockheizkraftwerke, die das Gas aus dem Gasnetz beziehen.

Das Fraunhofer Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) hat dagegen 16 bis 20 ct/kWh für Biogasanlagen mit Energiepflanzeneinsatz als Stromproduktionskosten ermittelt, bei Neuanlagen liegt der Wert noch höher. „Eine Erhöhung der Gebotswerte ist auch nötig, um die Güllevergärung stärker anzureizen“, heißt es in der Stellungnahme mehrerer Bioenergieverbände. Für bestehende Anlagen sollte der Gebotshöchstwert um 3 ct auf 19,4 ct/kWh angehoben werden, fordern die Branchenvertreter. Ob die geplante Erhöhung der Gebotshöchstwerte ausreichen wird, um mehr Altanlagenbetreiber zu einer Verlängerung zu bewegen oder sogar den Bau von Neuanlagen anzureizen, bleibt fraglich. Wie die Erfahrung mit der Biogasbranche insgesamt zeigt, ist auch die allgemeine Situation in der Landwirtschaft ausschlaggebend. Denn bei schlechten Getreide-, Milch- oder Fleischerlösen denken Landwirte eher über den Bau einer Biogasanlage nach.

Mehr Gülle- und Mistvergärung

Der Gesetzgeber will den Anteil der Gülle in Biogasanlagen aus Klimaschutzgründen erhöhen. Denn heute werden erst 25 bis 30 % der Gülle vergoren. Mit der EEG-Novelle will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen zum Beispiel für Güllekleinanlagen verbessern: Zukünftig soll die Leistung nicht mehr auf 75 kW begrenzt sein. Im zum Entwurf gehörigen Anschreiben der Bundesregierung an den Bundestag ist notiert, dass zwischen Bundeswirtschaftsministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) noch Uneinigkeit zur zulässigen Größe der Gülleanlagen besteht und dass eine Einigung eventuell noch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingearbeitet werden müsste.

EEG 2021: Mehr Gülle, weniger Mais in Biogasanlagen

Gilt ebenfalls als interessanter Rohstoff: Strohhaltiger Festmist.

In ihrer Stellungnahme schlagen die Verbände vor, die Leistung auf 150 kW zu verdoppeln. Denn es gibt in vielen Betrieben deutlich mehr Gülle oder Mist, als für eine 75 kW-Anlage nötig wäre.

Ein weiterer Änderungsvorschlag der Verbände bezieht sich auf Pferdemist. Die Definition von Gülle für den Güllebonus im EEG 2009 bezieht auf die EG-Verordnung 1774/2002, bei der der Einsatz von Pferdemist nur von Schlachttieren erlaubt ist. In der neuen EG-Verordnung 1069/2009 gilt dagegen der gesamte Pferdemist (auch aus Reitställen) als „Gülle“. Nur eine Änderung des Verweises auf die neue Verordnung könnte die Nutzung von Pferdemist in Biogasanlagen stärker anreizen.

Weniger Energiemais

Weniger Bedeutung hat dagegen der Rohstoff Mais. Im Gesetzesentwurf will die Bundesregierung den zulässigen Anteil von Mais und Getreidekorn am Substratmix auf 40 % absenken. Das soll dann allerdings nur für neue Anlagen gelten.

Mit Blick auf die Auswirkungen auf den Maisanbau fürchtet Dr. Gerd Reinhold vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLL) Nachteile vor allem für große Biogasanlagen und die Biomethanerzeugung, also die Herstellung von dem Erdgas-Ersatz Biomethan auf Basis von Biogas. Reinhold hatte den Gesetzesentwurf im Auftrag des Deutschen Maiskomitees analysiert. Zudem könnte der Mais als Fruchtfolgeglied in Ackerbauregionen mit wenig Tierhaltung fehlen. Anders sieht es laut Reinhold in den Regionen mit intensiver Tierhaltung aus. Dort wird der Maisanbau durch den Maisdeckel begrenzt und der Druck auf die jetzt schon knappe Fläche verstärkt, da die Bauern auf Alternativen mit geringeren Methanhektarerträgen ausweichen werden. Auch könnte der Umstieg auf Schweinegülle schwieriger werden, da dieser dünne und wenig Gas erzeugende Wirtschaftsdünger auf Feststoffe als Ergänzung angewiesen ist. Und Mais liefert immer noch die höchsten Methanhektarerträge zu den niedrigsten Rohstoffkosten. Auch der Biogasrat e.V. sieht die pauschale Einschränkung ohne Blick auf die regionalen Besonderheiten kritisch, weil der Umstieg auf Alternativen die Kosten für die Strom- und Gaserzeugung erhöhe.

Hürden für die Photovoltaik

Der Kabinettsentwurf enthält auch neue Hürden für die Photovoltaik. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen neuen und bestehenden Anlagen, die nächstes Jahr nach 20 Jahren das Ende des ersten Förderzeitraums des EEG erreichen:

Neuanlagen: Nach dem Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sollen größere Solardächer künftig nur noch Marktprämien (also eine Einspeisevergütung für den Strom) erhalten, wenn sie zuvor erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben und Solarstrom nicht mehr selbst nutzen, sondern vollständig ins Stromnetz einspeisen. Vier von fünf Solarunternehmern erwarten, dass die Nachfrage nach Solardächern bei einer derartigen Verschlechterung der Rahmenbedingungen stark einbrechen wird, zeigt eine Umfrage des Bundesverbandes Solarwirtschaft dazu. Denn eine Ausschreibung ist bürokratisch aufwendig, kostenintensiv und mit dem Risiko verbunden, dass man keinen Zuschlag erhält.

Altanlagen mit Volleinspeisung: Wer nach Ablauf der 20 Jahre weiterhin Strom ins Netz einspeisen will, soll nach den jetzigen Plänen weiterhin am Netz bleiben und einspeisen dürfen. Als Vergütung soll es aber nur noch den Jahresmarktpreis geben, den der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) für 2020 auf 2 Ct/kWh schätzt. Davon soll noch eine Pauschale für die Vermarktung abzogen werden. Mit diesen geringen Beträgen sei der Weiterbetrieb von Volleinspeiseanlagen wirtschaftlich nicht zumutbar, urteilt der SFV. Denn damit wären noch nicht einmal die jährlichen Betriebskosten für Versicherung, Wartung und Zähler abgedeckt. Wer den Strom einspeisen will, darf übrigens keinen Strom selbst verbrauchen, sondern muss die komplette Menge abgeben – so der Plan.

Altanlagen mit Eigenverbrauch: Wer statt der Einspeisung den Strom selbst verbrauchen will, soll verpflichtet werden, einen intelligenten Stromzähler zu installieren. Diese Smart Meter, die für viele Verbraucher und Betriebe ab 2021 Pflicht werden, sind gerade für sehr kleine Photovoltaikanlagen nicht wirtschaftlich.

Anstatt die Vorteile des Eigenverbrauchs und der Speicherung vor Ort zu stützen und regionale, dezentrale Versorgungsstrukturen zu fördern, setze die Regierung auf kostenintensive Smart Meter, um selbst kleinste Erzeugungskapazitäten zentral abregeln zu können, kritisiert der SFV.

Trübe Aussichten

Am Ende lässt sich mit Blick auf den Landmaschinenhandel folgendes festhalten:

■ Der Ausbau der Biogasanlagen soll nach Willen der Bundesregierung maximal auf heutigem Niveau verharren, eine Erweiterung ist nach derzeitiger Gesetzeslage nicht zu erwarten.

■ Im Gegenteil: Werden die Rahmenbedingungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht verbessert, werden mehr Betriebe aussteigen.

■ Damit und wegen der Einschränkung des Maisanbaus bei Neuanlagen dürfte die Anbaufläche von Energiemais weiter schrumpfen. Das hat Auswirkungen auf die Nachfrage nach Erntetechnik. Inwieweit sich Alternativen wie Blüh- oder Wildpflanzen durchsetzen und den Mais teilweise ersetzen, wird von den nötigen Ausgleichszahlungen oder der Erweiterung der Liste von greeningfähigen Pflanzen abhängen.

■ Ob die Güllevergärung ausgedehnt wird, hängt ebenfalls von den Rahmenbedingungen ab. Neben nötigen Verbesserungen im EEG-Entwurf könnte auch die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) Einfluss haben. Denn sie attestiert Biomethan als Kraftstoff eine sehr hohe Treibhausgasminderung, wenn dieses aus Gülle und Mist hergestellt wird. Ebenso drängt das Bundeslandwirtschaftsministerium auf eine verstärkte Güllevergärung, um die Klimaschutzziele in der Landwirtschaft zu erreichen. Das hätte Auswirkungen auf die Nachfrage von Transport- und Ausbringfahrzeugen. Sollte mehr Mist in die Anlagen kommen, dürfte Streutechnik dagegen weniger gefragt sein. Denn im Biogasprozess wird Mist „verflüssigt“ und lässt sich per Güllefass ausbringen.

■ Die betriebliche Nutzung von Solarstrom, der auf Hallendächern im Landmaschinenbetrieb erzeugt wird, würde nach aktuellem Stand erheblich erschwert. Davon betroffen sind aber nur neue Anlagen oder Betriebe, die nächstes Jahr keine EEG-Förderung mehr erhalten.

Der Gesetzesentwurf wird jetzt von Bundestag und Bundesrat weiter diskutiert. Ob er wie geplant Anfang 2021 in Kraft tritt, ist derzeit noch völlig offen.


Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen