Verbände gegen streifenförmige Gülleausbringung

Düngeverordnung: Verbände gegen streifenförmige Gülleausbringung

Verbände fordern, dass auch Alternativen zur streifenförmigen Gülleausbringung zugelassen sind.

Gemäß Düngeverordnung dürfen Landwirte auf bestelltem Acker ab 2020 sowie auf Grünland ab 2025 Wirtschaftsdünger wie Gülle und Gärprodukte nur noch mit streifenförmiger Technik ausbringen, um Ammoniakemissionen zu senken. Doch die Technik hat auch ihre Nachteile und stellt zahlreiche bayerische Betriebe vor enorme Probleme.

Die Verbände der bayerischen Landwirtschaft setzen sich daher gemeinsam für den Erhalt der bewährten auf den Betrieben vorhandenen Gülletechnik ein. In einem gemeinsamen Verbändepapier fordern  die Arbeitsgemeinschaft für bäuerliche Landwirtschaft, der Bayerische Bauernverband, der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern, der Arbeitgeberverband für die Land- und Forstwirtschaft in Bayern, der Fachverband Biogas, die Günzacher Landwirte, der Landesverband Bayerischer Rinderzüchter sowie der Landesverband Bayerischer Schafhalter die Bayerische Staatsregierung auf, einerseits die in der Düngeverordnung vorgesehenen Ausnahmen zu nutzen und andererseits alternative Verfahren zur Reduzierung von Ammoniakemissionen zuzulassen. In diesem Punkt besteht Einigkeit zwischen landwirtschaftlichen Organisationen, die in anderen Bereichen nicht immer einer Meinung sind.

Die Verbände fordern von der Bayerischen Staatsregierung, dass alternativ zur streifenförmigen Technik auch andere emissionsmindernde Maßnahmen wie der Einsatz von Zusatzstoffen (z.B. Gesteinsmehl), Verdünnung, Ausbringung bei geringen Temperaturen oder einzelbetriebliche Messungen zum Nachweis geringerer Emissionen anerkannt werden. 


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