Nochmalige Verschärfung

Bundesregierung bestätigt Notwendigkeit weiterer Anpassungen

Die Bundesregierung schlägt der EU-Kommission weitere Anpassungen der Düngeverordnung vor. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium im Anschluss an das Bund-Länder-Verbändegespräch am 21. August bestätigt. Ziel sei „eine praktikable und zugleich umweltschonende Lösung“, so das Ressort. Die zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium abgestimmten Vorschläge sähen unter anderem vor, den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen. Zudem wolle man die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte verlängern und besondere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln für Hangflächen bereits ab 5 % Neigung festschreiben. Für die Europäische Kommission seien zudem die Länderverordnungen zur Ausweisung roter Gebiete ein wichtiger Punkt. Derzeit liegen nach Ministeriumsangaben zwölf Verordnungen vor. Einige Länder seien in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen. Die Vorschläge sind aktuell in Brüssel dem zuständigen EU-Umweltkommissar Karmenu Vella vorgestellt worden.


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