Endspurt für Änderungen: Bundesrat entscheidet

Ministerverordnung dem Bundesrat zugeleitet – 20-prozentige Stickstoffdüngung unter Bedarf und Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps und Wintergerste sowie Zwischenfrüchten ohne Futternutzung in Roten Gebieten

Düngeverordnung: Endspurt für Änderungen: Bundesrat entscheidet

Wie geht es weiter mit der Düngeverordnung? Der 3. April ist dafür ein wichtiges Datum.

Über die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften, die das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bundesrat zugeleitet hat, wird die Länderkammer aller Voraussicht nach in ihrer Plenarsitzung am 3. April entscheiden.

Die Verordnung sieht insbesondere für die besonders mit Nitrat belasteten Gebiete strengere Anforderungen vor. Dazu zählen eine Verringerung des Düngebedarfs um 20 % im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes, die der Landwirt in Roten Gebieten bewirtschaftet, ferner ein Verbot der Herbstdüngung von Winterraps und Wintergerste sowie von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung, eine Verlängerung der Sperrfristen für Festmist und Kompost von einem Monat auf drei Monate sowie von Stickstoffdüngern auf Grünland um vier Wochen auf vier Monate.

Auch bundesweit sieht die Verordnung eine Reihe von Verschärfungen wie eine Erhöhung des Gewässerabstandes bei Hangflächen, die Verkürzung der Einarbeitungszeit für flüssige Dünger auf eine Stunde ab dem 1. Februar 2025, die Verlängerung der Sperrfrist für Festmist und Kompost um zwei Wochen sowie die Einführung einer Sperrfrist für phosphathaltige Düngemittel vom 1. Dezember bis zum 15. Januar vor.

Der bisher vorgeschriebene Nährstoffvergleich soll durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlich ausgebrachten Dünger ersetzt werden. Angekündigt wird in der Verordnung eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, in der bundeseinheitliche Anforderungen an die Ausweisung der Roten Gebiete in den Ländern geregelt werden sollen. Den Ländern wird eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift eingeräumt, um die darin enthaltenen Vorgaben umzusetzen.


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