Berlin muss nachbessern

Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, die Düngeverordnung erneut zu ändern. Entsprechende Vorschläge hat sie jetzt der EU-Kommission zukommen lassen. Diese sollen der Brüsseler Kritik an den geltenden Regelungen Rechnung tragen und ein zweites Vertragsverletzungsverfahren mit möglicherweise daraus resultierenden Strafzahlungen von bis zu 860.000 Euro pro Tag abwenden.

Vorgesehen ist zum einen, den bislang geforderten Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen, um so die Einhaltung des ermittelten Düngerbedarfs besser zu kontrollieren. Zum anderen soll es zusätzliche Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten geben. Dazu zählt unter anderem ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps. Zudem sollen in den „roten Gebieten“ die geltenden Sollwerte für die Düngebedarfsermittlung um 20 % niedriger liegen als anderenorts. Schließlich soll die Einhaltung der Stickstoffobergrenze von 170 kg pro Hektar und Jahr für organische Düngemittel schlagbezogen erfolgen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bezeichnete diese Maßnahmen als unvermeidlich.


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