Nicht in den Bach
Einstz von Düngetechnik in Gewässernähe
In der Düngeverordnung ist u. a. geregelt, dass beim Aufbringen von Düngern, Bodenhilfsstoffen und Kultursubstraten sowohl ein direkter Nährstoffeintrag als auch ein Eintrag durch Abschwemmung in oberirdische Gewässer zu vermeiden ist. Was ist dabei ...
Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar
Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!
Ihre Vorteile:
- Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
- Topaktuelle Branchen-Nachrichten
- Drucken und Speichern aller Artikel
Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?
Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!
Jetzt einloggen