Wirtschaftsdünger werden von seuchen- hygienischen Anforderungen ausgenommen

Länder stimmen Düngemittelverordnung nach Maßgabe von mehr als 60 Änderungen zu

Düngemittel: Wirtschaftsdünger werden von seuchen- hygienischen Anforderungen ausgenommen

Die Kennzeichnungspflichten werden auch für Wirtschaftsdüngemittel und Klärschlamm in der neuen Düngemittelverordnung erweitert.

Der Bundesrat hat kürzlich der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Düngemittelverordnung nach Maßgabe von mehr als 60 Änderungen zugestimmt. Unter anderem sollen die vorgesehenen Anforderungen an die Seuchen- und Phytohygiene für ...

 

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