DLG-Testzentrum prüft jetzt auch Kamera-Systeme

Das DLG-Testzentrum hat seinen Prüfumfang im Auftrag des Kraftfahrtbundesamtes erweitert.

DLG: DLG-Testzentrum prüft jetzt auch Kamera-Systeme

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat den Prüfumfang des DLG-Testzentrums als „Technischer Dienst“ erweitert. Jetzt darf das Testzentrum im Auftrag des KBA Kamera-Monitor-Systeme begutachten. Mit dieser Prüfung soll sichergestellt werden, dass bei Fahrzeugen mit erweiterter Vorbaulänge der Querverkehr an Kreuzungen oder Einmündungen das erforderliche Seitensichtfeld durch Kamera-Monitor-Systeme korrekt dargestellt und vom Fahrzeugführer sicher erkannt werden kann. Somit kann die DLG die Hersteller beim Nachweis unterstützen, dass die geprüften Kamera-Monitor-Systeme alle rechtlichen Anforderungen für den Einsatz im Straßenverkehr erfüllen.

Das DLG-Testzentrum ist beim Kraftfahrt-Bundesamt als „Technischer Dienst“ der Kategorien A, B und D benannt und führt Prüfungen aus den Themenfeldern Motor-, Schadstoff- und Geräuschemissionen, Lenk- und Bremsanlage, Festigkeit fahrzeugverbindender Einrichtungen, Sichtfeld sowie die äußere und die passive Sicherheit durch. Alle diese Prüfungen sind aufgrund der technischen Anforderungen für die Herstellung von Kraftfahrzeugen erforderlich und somit genehmigungsrelevant. Dies bedeutet: Nur wenn die rechtlich geforderten Mindeststandards eingehalten werden, erteilt das KBA dem entsprechenden Typ des Fahrzeugs, Systems oder Fahrzeugteils eine Typgenehmigung oder eine EU-weit gültige Typgenehmigung.


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