Die vorgesehene Datenteilung macht es demnächst Werkstätten einfacher, an Daten für Fremdfabrikate zu kommen. Zu der am 9.9.2020 vom Bundeskabinett beschlossenen 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB-Digitalisierungsgesetz“) erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen GWB-Novelle ist aus Sicht des Handwerks eine Regelung auf den Weg gebracht, mit der der Wettbewerb in der Datenökonomie auf eine faire Grundlage gestellt werden kann. Eine gute Nachricht für das Handwerk ist vor allem, dass im GWB künftig eine grundsätzliche Datenteilung zwischen industriellen Herstellern und handwerklichen Dienstleistern vorgeschrieben werden soll. Bislang beanspruchen Hersteller smarter Geräte die Daten, die bei der Nutzung anfallen, für sich allein. Und sie schließen damit handwerkliche Tätigkeiten aus, die auf diesen Daten basieren.
Die nun vorgesehene Datenteilung ist daher ein wichtiger Beitrag, um für faire Wettbewerbsbedingungen und Marktgerechtigkeit zu sorgen. Denn angesichts der wachsenden Bedeutung smarter Geräte entscheidet der Zugang und die Verfügbarkeit von anfallenden relevanten Daten auch im Handwerk immer stärker über die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb brauchen Handwerksbetriebe in nachgeordneten Märkten zum Beispiel für Wartungsdienstleistungen den fairen Zugang zu Daten. Besonders betroffen sind etwa Werkstätten für Kraftfahrzeuge oder auch Landmaschinen, die Dienstleistungen im Rahmen einer vorausschauenden Wartung nur anbieten können, wenn sie direkten Echtzeitzugang zu den Daten aus den Fahrzeugen haben. Auch bei Smart-Home- Systemen ergeben sich Zugangsprobleme für unabhängige Serviceanbieter aus dem Elektro-, Heizung- und Klima- Handwerk.