„Digital Jetzt“: So läuft die Förderung ab

Bis zu 50 Prozent nicht rückzahlbare Investitionsförderung für digitale Geschäftsentwicklung – Auch Landmaschinenhändler und -hersteller sowie Lohnunternehmer können deutlich profitieren

Digitalisierung: „Digital Jetzt“: So läuft die Förderung ab

Mit den richtigen Förderprogrammen können sich Unternehmer bis zu 200.000 Euro staatliche Förderung sichern.

Digitale Transformation gehört weiter zu den größten Herausforderungen für den deutschen Mittelstand, zu dem auch Landtechnikhändler und -hersteller sowie Lohnunternehmer gehören. Eine besonders interessante Unterstützung für Beratung und Umsetzung sind dabei spezielle öffentliche Förderprogramme.

Digitalisierung erfordert Wissen und Investitionen, damit positive Ergebnisse und damit einhergehend zukunftssichere Unternehmen und Arbeitsplätze entwickelt werden können.

In den letzten Jahren hat die Bundesregierung dazu mehrere Förderprogramme für Beratung und Umsetzung für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Die geschickte Kombination mehrerer solcher Förderprogramme kann bis zu 200.000 Euro nicht rückzahlbare Förderung bedeuten. Händler, Hersteller und Lohnunternehmen sollten sich genau darüber informieren, ob und welche Förderprogramme für ihre individuelle Betriebssituation in Frage kommt. Wichtig ist einfach, dass jeder Unternehmer seine Möglichkeiten kennt und diese bestmöglich für die betriebliche Entwicklung einsetzt.

Förderprogramme = Bürokratie = Das lassen wir lieber?

Wenn es um Digitalisierungsberatung und Beschaffung von Fördermitteln geht, dann gibt es dafür Spezialisten, die das als Dienstleister und Partner übernehmen. Für die Realisierung werden sowohl die Unternehmensberatung inklusive der kompletten Abwicklung der Bürokratie sowie die Realisierung im Betrieb (Zuschuss für tatsächliche Investitionen wie Dienstleistungen, Weiterbildung und Material) finanziell gefördert.

Das gesamte System kann damit effizient und erfolgreich umgesetzt werden. So steht Unternehmen eine attraktive Förderung für externe Digitalisierungsberatung sowie die Unterstützung bei der Förderprogrammbeantragung und -dokumentation zur Verfügung. Das Ergebnis ist ein effizienter Prozess, welcher die „Hürde Bürokratie“ zur Aufgabe des Beraters macht..

Förderprogramme im Überblick

Die aktuell wichtigsten Förderprogramme sind:

1. Unternehmensberatung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):

Hierbei wird für die Beratung von Unternehmen in Deutschland ein Zuschuss von bis zu 3.200 Euro netto gewährt. Zielgruppe dieses Programmes sind Unternehmer, die ihre Firmen weiter entwickeln wollen und dafür nicht nur „im“ Unternehmen arbeiten, sondern auch „am“ Unternehmen, um auf der strategischen Ebene das operative Tagesgeschäft zu optimieren. Dabei geht es um Effizienzsteigerung durch Digitalisierung.

2. Digitalbonus (Bundesland-spezifisch):

Hierbei haben die einzelnen Länder und Regionen Investitionszuschussprogramme aufgelegt, um die Digitalisierung von Unternehmen mit bis zu 50% Förderquote zu fördern. Zuwendungsfähig ist eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen, auch wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf den neuesten Stand erhöht wird.

Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro bei 50%iger Förderquote.

3. Go-Digital (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie):

„Go-Digital“ fördert Beratung und Umsetzung für Unternehmen, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen – der Fokus liegt auf den drei Bereichen

a. Digitalisierte Geschäftsprozesse

b. Digitale Markterschließung

c. Modul IT-Sicherheit

Die maximale Fördersumme beträgt 16.500 Euro bei bis zu 50%iger Förderquote.

4. Digital Jetzt (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie):

„Digital Jetzt“ ergänzt Go-Digital um eine Investitionsförderung. Damit können Unternehmen sowohl die fachkompetente Begleitung als auch die anstehenden Investitionen mit einer erheblichen Anschubfinanzierung angehen. „Digital Jetzt“ fördert:

a. Investitionen in digitale Technologien und / oder

b. die entsprechende Qualifizierung des Personals.

Die maximale Fördersumme beträgt 55.000 Euro bei 50%iger Förderquote.

Bedeutung für die Praxis

Egal, ob Hersteller, Händler oder Dienstleister – durch die richtige Auswahl von Berater und Förderprogramm können folgende Aktivitäten gefördert werden:

■ Erstellung eines Digitalisierungskonzeptes

■ Einführung neuer Softwarelösungen, zum Beispiel

– CRM-Software

– Vermietungslösungen

■ Digitalisierung des Vertriebs

■ Erstellung eines neuen Onlineauftritts inklusive nachhaltiger Social-Media-Aktivitäten

■ Weiterbildung aller Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien

■ Investitionen in neue Technologien wie Sensoren oder Drohnen mit Spezialkameras, wenn im Rahmen eines neuen Unternehmensprozesses benötigt

■ Hard- und Software für neue Geschäftsmodelle (z.B.: datenbasierend oder „Hardware-as-a-Service“)

Wer ist förderfähig?

Grundsätzlich muss jeder Fall spezifisch geprüft werden, da nicht alle Programme die gleichen Kriterien erfordern. Förderungsfähig sind alle rechtlich selbständigen Unternehmen zwischen drei und 499 Mitarbeitern mit einer Niederlassung in Deutschland, also kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Über Maximilian Birle

Maximilian Birle hat die Plattform www.maxbirle.com aufgesetzt und bietet dort einen kostenfreien Onlinekurs für Landtechnikhändler, Hersteller und Lohnunternehmen zum Thema Förderung an.

Gemeinsam mit der einfach.effizient. Treuhand Unternehmensberatung hat er sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmer hinsichtlich ihrer Fördermöglichkeiten zu beraten, um die Digitalisierung zu geringeren Kosten in die Unternehmen zu bringen und damit deren Erfolg zu unterstützen.

Kontakt: Maximilian Birle, MSB Consult GmbH, Feldstraße 19, 26892 Dörpen, Telefon: +49 176-24919987, E-Mail: info @ msbconsult.de, www.maxbirle.com

Beispiele aus der Praxis – Wie die Förderung berechnet wird

Jedes Unternehmen hat individuelle Digitalisierungsanforderungen. Deshalb ermöglicht das Programm „Digital Jetzt“ eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten. Stellvertretend für diese Vielfalt und zur Veranschaulichung hier drei Rechenbeispiele aus der Praxis.

Beispiel 1: Landmaschinenhändler (kleines Unternehmen)

Ein Landmaschinenhändler will eine größere Kundenreichweite und effizientere Prozesse durch Investitionen in digitale Technologien erreichen. Auf Basis eines Digitalisierungsplans reicht er einen Antrag ein, der folgende Angaben enthält:

■ Unternehmensgröße: bis zu 50 Mitarbeiter

■ Investition in einen neuen Webauftritt mit Online-Vertrieb sowie neue technologische Infrastruktur (IP-Telefonie, elektronische Warenannahme)

■ Investitionsvolumen: ca. 60.000 Euro
Das Vorhaben wird mit einer Förderquote von 50 (ab 01.07.2021: 40) % und somit insgesamt 30.000 (24.000) Euro durch das BMWi gefördert.

Beispiel 2: Wertschöpfungsnetzwerk

Unternehmensgröße: 45 Beschäftigte, 70 Beschäftigte, 120 Beschäftigte
Investitionsvolumen: 80.000, 80.000, 80.000

Drei Unternehmen (Händler, Hersteller und Komponentenlieferant) wollen die gemeinschaftlichen Prozesse in der Lieferkette digitalisieren und mit der so gesteigerten Effizienz den Absatz ihrer Produkte steigern. Ziel ist es, eine unternehmensübergreifende IT-Software zu entwickeln, die auch als App genutzt werden kann. Hierdurch kann die bestehende Lieferkette über automatisierte Bestellprozesse - vom Auftragseingang bis zur Lieferung an den Kunden - optimiert werden. Die neue unternehmensübergreifende Software-Anwendung führt auch zu Kosteneinsparungen. Zudem können die Produkte für die Kunden online besser sichtbar werden.

Hierzu beantragen die Unternehmen jeweils als Bestandteil eines Wertschöpfungsnetzwerkes eine Förderung mit folgenden Angaben:

Als Wertschöpfungsnetzwerk werden die Unternehmen mit einer Quote von 50 % (jeweils 40.000 Euro) und das kleine Unternehmen mit einer Quote von 55 % (44.000 Euro) für die geplante Investition gefördert. Die Förderquote setzt sich zusammen aus 45 % für Unternehmen bis 250 Beschäftigte bzw. 50 % für das kleine Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte – plus 5 % für das Wertschöpfungsnetzwerk.

Für Förderanträge nach dem 30.06.2021 gelten jeweils um zehn Prozentpunkte niedrigere Förderquoten; die Fördersummen verringern sich dann entsprechend. Dies gilt auch für das folgende Beispiel.

Beispiel 3: Fördermodul 2 „Qualifizierung“

In den drei Unternehmen aus Beispiel 2 sollen sich zudem 15 Beschäftigte pro Unternehmen weiterbilden - hinsichtlich der Anwendung digitaler Plattformen und der Möglichkeiten intelligenter Vernetzungen. Daher beantragen die Unternehmen jeweils eine Förderung für Fortbildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Diese Weiterbildungskosten betragen pro Unternehmen 10.000 Euro und werden durch das BMWi bei vorliegender Förderquote von 50 % bzw. 55 % mit 5.000 Euro und 5.500 Euro bezuschusst.

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