Elektronisches Fahrtenbuch

Fahrer von Dienstwagen müssen sich entscheiden, ob sie den geldwerten Vorteil für die private Nutzung nach der Ein-Prozent-Methode versteuern oder durch das Führen eines Fahrtenbuches bestimmen. Wird ein elektronisches Fahrtenbuch geführt, dann muss dies zeitnah und sehr genau gemacht werden. Die Fahrten dürfen nicht nur per GPS erfasst werden, auch der Anlass muss zeitnah erfasst werden. Spätere Änderungen dürfen nicht möglich sein, sonst wird das Fahrtenbuch nicht anerkannt, und es drohen Steuernachzahlungen durch die rückwirkende Berechnung nach der Ein-Prozent-Methode, so das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 3 K 107/18).

Tipp: Dokumentieren Sie direkt nach der Fahrt Datum, Ziel, Zweck, Kilometerstand zu Beginn und am Ende sowie die Namen der besuchten Personen. Private Fahrten müssen gesondert dokumentiert werden, ebenso Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.


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