Der Motorenhersteller Deutz AG kann jetzt wie üblich produzieren: Der langjährige Partner Neue Halberg Guss GmbH (NHG) muss den Konzern mit sofortiger Wirkung wieder mit Kurbelgehäusen und Zylinderköpfen beliefern. NHG hatte kürzlich innerhalb der gültigen Vertragslaufzeit eine weitere Belieferung ohne Rechtsgrundlage davon abhängig gemacht, dass es signifikante Preiserhöhungen, Einmalzahlungen im Millionenbereich sowie festen Abnahmeverpflichtungen gibt. Darauf hatte Deutz einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt.
Das Landgericht Saarbrücken gab dem Kölner Motorenhersteller am 24.10. recht, in dem es per Eilrechtsschutz entschied, dass die Neue Halberg Guss die vertragsgemäße Belieferung wiederaufzunehmen hat. Die in Form einer sogenannten Leistungsverfügung ergangene Entscheidung bringt Deutz Versorgungssicherheit. Die Verfügung gilt zunächst bis zum Jahresende. Sollte es künftig nötig sein, werde Deutz auch weiterhin alle rechtlichen Mittel nutzen, um die zuverlässige Versorgung ihrer Kunden sicherzustellen, teilt der Konzern mit.