Höherer Mindestlohn in der Landwirtschaft

Bundeseinheitlicher Bruttostundenlohn von 8,60 Euro

Das Mindestentgelt in der Landwirtschaft und im Gartenbau stieg zum 1. Januar 2017 bundeseinheitlich auf einen Bruttostundenlohn von 8,60 Euro. Zum 1. November 2017 erhöht sich das tarifliche Mindest-entgelt nochmals auf dann 9,10 Euro pro Stunde.

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