Die Europäische Kommission hat eine Änderung der De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor verabschiedet. Mit der Verordnung werden geringfügige Beträge zur Unterstützung des Agrarsektors von der Beihilfenkontrolle ausgenommen. Das gab die Brüsseler Behörde bekannt. Die Kommission rechnet nicht mit relevanten Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel im EU-Binnenmarkt. Die überarbeitete Verordnung wird drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2032 gelten. Konkret wird die De-minimis-Obergrenze pro Unternehmen über einen Zeitraum von drei Jahren von bisher maximal 25.000 Euro auf dann 50.000 Euro erhöht. Die Kommission rechtfertigt diesen Schritt mit den Marktentwicklungen und der außergewöhnlichen sektorspezifischen Inflation der vergangenen Jahre. Ein weiterer Grund ist die erwartete künftige Inflation bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Verordnung.
Neben diesen Höchstbeträgen pro Begünstigtem gilt für jeden EU-Mitgliedstaat ein nationaler Höchstbetrag für diese Unterstützung – die sogenannte nationale Obergrenze, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die nationalen Obergrenzen werden von 1,5 auf 2 Prozent des Werts der nationalen landwirtschaftlichen Erzeugung angehoben. Zudem wird der Referenzzeitraum von derzeit 2012 bis 2017 auf dann 2012 bis 2023 ausgeweitet.














