Erfreuliche Änderungen

Mitarbeiterschwelle wird auf 20 Personen hochgesetzt

Der Bundestag beschließt das 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz: Das „Omnibusgesetz“ enthält sowohl Änderungen des BDSG als auch des IHKG.

Der Innenausschuss hat in seinem Beschluss Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs vorgenommen, die vom Bundestag angenommen wurden. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen; damit ist am 20.09.2019 zu rechnen. Das Inkrafttreten ist dann abhängig von der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.

Aus Sicht der Unternehmen sind die Änderungen des BDSG wichtig. Danach wird das Schriftformerfordernis in § 26 – Beschäftigtendatenschutz – aufgelöst, indem auch eine elektronische Zustimmung möglich ist. In § 38 – Benennungspflicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten – soll die Mitarbeiterschwelle von 10 auf 20 Personen hochgesetzt werden.

Im IHKG wird § 9 Abs. 1 geändert, so dass die IHKs Daten, die sie sonst aus den Gewerbemeldungen erheben, auch bei nichtöffentlichen Stellen und aus allgemein zugänglichen Quellen unter bestimmten Voraussetzungen erheben dürfen.


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