Auch für Agrarbetriebe gibt es Corona-Hilfen

Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können eine gestaffelte Fixkostensteuererstattung erhalten

Auch landwirtschaftliche Tierhaltungs- und Spezialkulturbetriebe können von der Corona-Überbrückungshilfe III profitieren, die seit Januar mit einigen essentiellen Änderungen gilt. Darauf hat das bayerische Landwirtschaftsministerium hingewiesen.

Ab sofort könnten alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch gegenüber dem Vorjahresmonat die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Es erfolge somit keine Differenzierung mehr nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit. Das führe unmittelbar zu einer Beschleunigung bei der Bearbeitung der Anträge, erläuterte das Ministerium. Die Umsatzrückgänge und die Hilfen könnten bei der Überbrückungshilfe III nun auch monatlich geltend gemacht werden. Bei erfüllten Anspruchsvoraussetzungen würden neben bestimmten Fixkosten auch Tierfutter und Tierarztkosten gefördert. Die Möglichkeit für Abschlagszahlungen bestehe jetzt für alle Antragsberechtigten, nicht mehr nur für von der Schließung betroffene Betriebe.

Ressortchefin Michaela Kaniber betonte, dass der Zugang zu den Überbrückungshilfen erleichtert sowie die Fördertatbestände und die möglichen Hilfen erweitert worden seien. „Auch wenn nicht alle Vorstellungen unserer Landwirtinnen und Landwirte in Bayern erfüllt worden sind, hat sich mit diesen Verbesserungen unser Einsatz beim Bundeswirtschaftsminister definitiv gelohnt“, erklärte Kaniber. Jetzt müssten die detaillierten Informationen zur Überbrückungshilfe III schnell über die Internetportale der Bundesministerien den Betroffenen bekanntgemacht und die Antragstellung so früh wie möglich eröffnet werden. Ergänzend zu den verbesserten Bundeshilfen müssten von der EU-Kommission aber auch die Beihilfegrenzen deutlich angehoben und bis Ende des Jahres verlängert werden. Dazu lägen aus Brüssel bereits entsprechende Vorschläge vor. (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)


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