Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate verlängert

Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Die Spitzen von Union und SPD verständigten sich auf eine Verlängerung von bis zu 24 Monate.

Corona-Krise: Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate verlängert

Die verlängerte Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes können Unternehmen in Anspruch nehmen, die bis zum 31. Dezember diesen Jahres Kurzarbeit eingeführt haben.

Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld aufwenden – als Zuschuss und nicht als Darlehen.

Erleichterter Zugang

Aktuell geltende Regeln zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen noch bis zum 31. Dezember 2021 gelten – für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Dabei geht es darum, dass nur 10 Prozent der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall betroffen sein müssen und dass kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden erforderlich ist.

Sozialbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden – aber nur, wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Erhöhung des Kurzarbeitergelds

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regel soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Von bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung verlängert, dass Minijobs bis 450 Euro generell anrechnungsfrei sind. Verlängert wird die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können. Geltende Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld wird bis 31. Dezember 2021 gewährt. Je nach Pandemie-Entwicklung soll später erneut über eine mögliche weitere Verlängerung entschieden werden.

Kritiker hatten gewarnt, dass Kurzarbeit allein wegen der Corona-Flaute nicht mit Kurzarbeit im Strukturwandel vermischt werden dürfe. Unternehmen sollten nicht künstlich erhalten werden.

Handwerk mit weiteren Forderungen

„Es ist sachgerecht und angemessen, dass sich die Koalition darauf verständigt hat, die Überbrückungshilfen bis zum Jahresende zu verlängern. Das ermöglicht eine dem Krisenverlauf angepasste Unterstützung auch der Branchen, die bislang noch vorhandene Auftragsbestände abarbeiten konnten, bei denen aber wegen ausbleibender neuer Aufträge erst in den kommenden Monaten die Corona-Folgen deutlich spürbar werden könnten. Dies macht dann allerdings auch eine Anpassung der Referenzmonate für die Ermittlung eines Umsatzeinbruchs erforderlich“, so Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

VDMA–Präsident Carl Martin Welcker erklärte: „Die Große Koalition hat mit der Verlängerung der Kurzarbeit im Grundsatz die richtige Entscheidung getroffen. Sie will damit auch die Anstrengungen vieler Maschinenbauunternehmen unterstützen, die Beschäftigten zu halten. Allerdings hätten wir uns im Detail an vielen Stellen ein anderes Ergebnis gewünscht – von der Frage der Laufzeit bis hin zu den Bedingungen, unter denen das Kurzarbeitergeld gewährt wird. Damit geht der Beschluss doch an den Bedürfnissen vieler Maschinenbauer vorbei, die sich vor allem wegen der Veränderungen, denen die Automobilindustrie unterworfen ist, in einem längeren Transformationsprozess befinden.“


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