Fristverlängerung der EU in trockenen Tüchern

Landmaschinenhersteller, Händler und Lohnunternehmer begrüßen die europäische Pandemie-Regelung, die die Verwendung von Übergangsmotoren mit Baujahr 2019 erlaubt

Am 9. Juni hat das Europäische Parlament einen Text zur Verlängerung der Übergangsbestimmungen für bestimmte Maschinen und Traktoren mit Motoren im Leistungsbereich zwischen 56 kW und 130 kW angenommen, um den Auswirkungen der Covid-19-Krise zu begegnen. Die Abstimmung ebnet den Weg für die endgültige Annahme und Veröffentlichung der geänderten Fassung der Verordnung (EU) 2016/1628 im Amtsblatt.

Die europäischen Industrieverbände CEMA, CLIMMAR und CEETTAR, die Hersteller, Händler und Lohnunternehmer von Landmaschinen vertreten, begrüßen die Unterstützung. Die Industrie hatte die europäischen Institutionen gemeinsam aufgefordert, die Verordnung (EU) 2020/1040 zu ergänzen und auch Maschinen mit Übergangsmotoren zwischen 56 kW und 130 kW (gebaut bis zum 31.12.2019) zu berücksichtigen.

Der Generalsekretär der CEMA, Jérôme Bandry, kommentierte die Abstimmung: „Unsere Industrien sind weiterhin mit Unterbrechungen der Lieferkette und der Produktion konfrontiert, die durch die zweite und dritte COVID-19-Welle verursacht werden. Aber um die Widerstandsfähigkeit unserer Agrar- und Lebensmittelkette zu gewährleisten, brauchen Landwirte und Lohnunternehmer die Maschinen mit Übergangsmotoren zwischen 56 kW und 130 kW, die vor der Pandemie geplant und produziert wurden. Eine leichte Verschiebung der Fristen erlaubt, dass die Übergangsmotoren rechtzeitig in die Maschinen eingebaut werden können und nicht verschrottet werden brauchen.“

CLIMMAR-Generalsekretär Jelle Bartlema unterstreicht diese Aussage: „Obwohl die Hersteller in erster Linie mit den Problemen der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Produktionsunterbrechungen konfrontiert sind, treffen diese Probleme in zweiter Linie die Händler, die dafür verantwortlich sind, die richtigen Maschinen an den Kunden zu bringen. Händler stehen in direktem Kontakt mit ihren Kunden und sind für die endgültige Registrierung der Maschinen verantwortlich.“


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