Grundsätze für Drohneneinsatz in der Landwirtschaft in Arbeit

Das Bundesverkehrsministerium erarbeitet derzeit zusammen mit den Bundesländern gemeinsame Grundsätze, um eine einheitliche Genehmigungspraxis auch für den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft bundesweit sicherzustellen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Anders als die Liberalen erwartet sie durch die Umsetzung des Referentenentwurfs des Verkehrsressorts zur Anpassung nationaler Regelungen an die EU-Durchführungsverordnung über Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge keine Einschränkungen bei der landwirtschaftlichen Nutzung von Drohnen. Da für den Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft keine Erschwernisse oder zusätzlicher Aufwand zu befürchten seien, plane sie keine weiteren Maßnahmen, so die Bundesregierung. Die FDP-Fraktion gibt indes in ihrer Anfrage mit Blick auf den Referentenentwurf zu bedenken, dass zum einen zusätzliche Auflagen wie die Registrierungspflicht für Landwirte beziehungsweise deren Dienstleister einen erheblichen Aufwand bedeuteten. Zum anderen könnte es für viele landwirtschaftliche Anwendungen von Drohnen erforderlich werden, Sondergenehmigungen zu beantragen. All dies würde den Liberalen zufolge für die Anwender eine erhebliche bürokratische und damit auch finanzielle Belastung bedeuten, was nicht wenige Landwirte von einem potentiellen Einsatz von Drohnen abschrecken könnte.


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